Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 64

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entbehrlich, da ohnedies in derselben Bestimmung geregelt ist, dass nur jener Personenkreis Leistungen in Anspruch nehmen kann, welcher Familienbeihilfen-bezugsberechtigt ist.

Des Weiteren muss umfassend festgelegt werden, dass der Personenkreis, welcher den Familienhärteausgleich in Anspruch nehmen kann, deckungsgleich mit jenem Personenkreis ist, der die Familienhospizkarenz beanspruchen kann.

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Das heißt, auch AusländerInnen, die Sterbebegleitung leisten, müssen Anspruch auf Mittel aus dem Härteausgleichsfonds haben.

Aber jetzt möchte ich noch einen Punkt einbringen, damit Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, dass es so, wie Sie es sich vorstellen, einfach nicht spielt im Leben – und im Ableben noch viel weniger.

Ich möchte nur ein Beispiel anführen: Stellen Sie sich vor – oder vielleicht kennen Sie sogar jemanden –, jemand ist an MS erkrankt. Menschen mit MS bedürfen bereits im Laufe ihres Lebens eines sehr intensiven, hohen Pflegeaufwandes, und in der Regel erhalten sie in den letzten Jahren ihres Lebens bereits Pflegestufe 7. Diese Menschen können dann nicht mehr um eine Erhöhung des Pflegegeldes ansuchen, weil sie das Pflegegeld bereits ausgeschöpft haben. Jetzt hätten sie die Möglichkeit, dann, wenn sie Sterbebegleitung brauchen oder wollen, auf professionelle Pflege, die sie seit Jahren haben und in Anspruch nehmen müssen, zu verzichten, um sich eben mit einem Teil dieses Geldes Sterbebegleitung leisten zu können.

Frau Hartinger, das wird nicht gehen! Jemand, der pflegebedürftig ist und bereits Stufe 7 erhält, wird nicht darauf verzichten können, dass er verbunden wird, dass er gewaschen wird, dass er gebadet wird, dass ihm das Essen gebracht wird, dass er gefüttert wird. Darauf wird er nicht verzichten können, und diesen Bedarf wird auch jene Person nicht abdecken können, die die Sterbekarenz leistet, sondern das müssen weiterhin jene Personen machen, die es bisher gemacht haben. Das wird aber nicht mehr möglich sein, denn dann muss jene Person, die die Familienhospizkarenz in Anspruch nimmt, auf ihr Geld verzichten; das Pflegegeld ist eben nicht unendlich, und spätestens bei Stufe 7 ist ganz einfach Schluss. Was dann?

Deshalb halte ich die Lösung, dass Familienhospizkarenz vom Pflegegeld bezahlt werden soll, für eine der dümmsten, sage ich jetzt einmal, für eine der am wenigsten oder am schlechtesten durchdachten Lösungen. Es kann nicht zu einer Reduktion der Pflege kommen, nur weil es Sterbekarenz gibt. Das muss parallel laufen, beides muss seinen Platz haben, und beides, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss finanziert werden. (Beifall bei den Grünen.)

Beides ist auch finanzierbar, meine sehr geehrten Damen und Herren – wenn man es will! Ich denke, wir sollten uns ehebaldigst zusammensetzen, unsere Ideen, wie eine solche Finanzierung ausschauen könnte, einbringen und gemeinsam diskutieren. Sie können uns glauben, auch wir haben prima Ideen, Sie sind nur nie dazu bereit, unsere Ideen auch umzusetzen. (Beifall bei den Grünen.)

Nehmen Sie sich doch nicht die Chance auf eine Diskussion und eine Umsetzung unserer Ideen, wie man Familienhospizkarenz finanzieren kann. – Wir wissen es, wir werden es Ihnen sagen, und Sie müssen es dann umsetzen!

Die Lösung über das Pflegegeld ist die schlechteste Lösung, und dieser Lösung werde ich im Interesse aller PflegegeldbezieherInnen nie und nimmer zustimmen, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Ich sehe Handlungsbedarf in Richtung einer klaren Finanzierung. Jene Personen, die Familienhospiz leisten, sollen nicht nur sozialversicherungsrechtlich, sondern auch materiell abgesichert sein, sie sollen für ihre Leistungen monatlich mindestens das Gleiche bekommen wie eine Frau,


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