Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 65

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die zu Hause ein kleines Kind betreut. Das heißt, eine Anpassung an das Kindergeld wäre die Mindestvoraussetzung, die geschaffen werden muss.

Sie haben es in der Hand, ob Pflegehospizkarenz zum Nulltarif auf Kosten der Frauen gehen soll oder ob Sie dem Ganzen einen Wert geben müssen oder wollen. Wenn ja, dann müssen Sie auch den Frauen, die diese Leistung erbringen, einen Wert geben, indem Sie ihnen ein Einkommen zugestehen, mit dem sie zumindest überleben können. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

12.05

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

12.05

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorrednerin, aber auch Frau Kollegin Prammer haben dargestellt, was alles an dem neuen Gesetz schlecht ist. Unzählige Male ist das Wort "muss" verwendet worden, unzählige Male ist angeführt worden: Wir haben die Ideen, wir wissen genau, wie es geht, aber es fehlt uns die Finanzierungsbasis. (Abg. Silhavy: Das stimmt nicht! Wir haben vier Modelle vorgelegt!) Ich muss sagen, für mich ist es einigermaßen unverständlich, Frau Prammer, mit welchem Ansatz Sie an die Bewertung eines Gesetzes herangehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Sie führen Extrembeispiele an, Sie führen Ausnahmebeispiele an – auch ich, muss ich Ihnen sagen, kann für alles ein Beispiel finden! Sie würden vermutlich auch meinen, so könne man das System nicht bewerten oder dem System werde Unrecht getan, wenn ich sagen würde: Möglicherweise wird jemand diese neue Systematik nutzen und sie missbrauchen. Jemand hat irgendwo einen Pflegefall, den man nicht genau überprüfen kann, im Ausland, wo man nicht hinreisen kann, und der wird das und das in dieser oder jener Form tun, nur um seinen Arbeitsplatz für die Saisonmonate so und so zu sichern. – Da werden Sie wahrscheinlich sagen: Ungerecht, so kann man das System nicht beurteilen!

Genau das ist aus meiner Sicht auch der falsche Zugang. Sie sollen nicht sagen, das sei ein Gesetz gegen die Frauen, sondern Sie sollen überlegen: Was war der Status quo, und was wird vom Status quo für die Frauen verbessert? – Das ist der springende Punkt! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Es tut mir Leid, dass Sie die gesamte Problematik und diese Neuregelung ausschließlich aus der Perspektive der Existenzabsicherung bewerten und die anderen, positiven Verbesserungen überhaupt nicht sehen wollen.

Ich sage Ihnen jetzt aus meiner Sicht als Wirtschaftsvertreter – Sie haben ja manchmal auch mit Betrieben zu tun –, dass in einem Betrieb eben eine besondere Ablaufproblematik oder Situation besteht, weil das ein Räderwerk ist. In dem Räderwerk gehe ich davon aus, dass mein Mitarbeiter, dem ich für seine Leistungen auch Geld bezahle, tatsächlich etwas leistet. Wenn nun der Mitarbeiter die Möglichkeit hat, nicht da zu sein, wenn der Mitarbeiter nur fünf Tage vorher sagen kann, dass er für drei Monate in Pflegekarenz geht, wenn er einen Kündigungsschutz hat, einen verbesserten gegenüber allem, was wir bis jetzt haben, wenn er einen Rechtsanspruch auf Rückkehr hat, dann, würde ich sagen, ist das doch eine Verbesserung! Da sind die Betriebe ganz sicher über ihren Schatten gesprungen, haben das Thema in der Öffentlichkeit niemals diskutiert, weil es ein sehr sensibles Thema ist, und wir haben es einigermaßen unbürokratisch geregelt.

Das ist doch im Vergleich zum bestehenden System ein eindeutiger Verbesserungsansatz! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Es ist auch ein Verbesserungsansatz, dass jetzt


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