Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 63

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aufgepasst!) Wenn ein Angehöriger einen Menschen auf seinem letzten Wege begleitet, so verrichtet er auch Pflegedienste, und sei es nur in der Form, dass er ihm zu trinken gibt, dass er ihm die Stirn abwischt oder etwas in der Art. Das ist ebenfalls Pflege, falls Sie das nicht wissen, Frau Haidlmayr! Das muss ich Ihnen auch einmal sagen.

Es muss daher unser Bestreben sein, dem Pflegenden nach Vollendung seines Dienstes am Schwerkranken die Möglichkeit zu bieten, wieder an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren, ihm zumindest existentielle Unsicherheiten und Ängste zu nehmen und ihn in dieser Hinsicht bestmöglichst zu unterstützen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist daher wichtig und richtig, gesetzliche Rahmenbedingungen für die Familienhospizkarenz zu schaffen und diese arbeitsrechtlich und sozialrechtlich abzusichern. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.55

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

11.55

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich weiß nicht, wo Herr Minister Haupt geblieben ist. (Abg. Leikam: Ist schon gegangen!) Es ist schade, dass er nicht da ist, ich hätte ihn so gerne dabei gehabt, weil ich in einigen Punkten doch das Gefühl habe, dass es einen Konsens geben könnte. Vielleicht kann es ihm jemand ausrichten, ich sehe ihn zumindest jetzt nicht. (Abg. Leikam: Ist schon gegangen!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Was war geplant? Geplant war, dass wir in Österreich ein Gesetz schaffen, das sterbenden Menschen das Recht gibt, dass sie zu Hause entsprechend begleitet werden können, von Menschen, die ihnen wichtig sind oder wichtig waren, ein Gesetz, das sicherstellt, dass sich der Sterbende aussuchen kann, ob er von seiner Freundin, Nachbarin oder von seiner Tochter, seinem Sohn et cetera begleitet werden will, ein Gesetz, das ihm dieses Recht zuerkennt.

Dieses Recht setzt natürlich voraus, dass sich jene Person, die die Sterbebegleitung übernimmt, das auch leisten kann. Das heißt, dass sie finanziell so abgesichert ist, dass sie auf ein Einkommen im Interesse des Sterbenden verzichten kann. Aber es gibt nur ganz wenige, die sich das zum Nulltarif leisten können. 80 Prozent oder mehr müssen ihre Lebenskosten auch während dieser Zeit weiter bestreiten und können Sterbebegleitung nicht zum Nulltarif anbieten. Darauf wurde uns entgegnet, es gebe ja den Familienhärteausgleichsfonds. Dieser Fonds bietet aber in der Regel nur ganz wenigen Menschen die Möglichkeit, Geldleistungen aus diesem Fonds zu bekommen, nämlich nur dann, wenn sie einem traditionellen Familienbild entsprechen, das heißt, wenn sie die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen, wonach sie Familienmitglied sein müssen. Anspruch haben also nur Frauen, die in einer Familie leben – und natürlich auch Alleinerziehende von Kindern. Dieser Personenkreis ist sehr klein. Was ist mit Personen, die Freunde sind, die gleichgeschlechtliche LebenspartnerInnen sind, die einfach gute NachbarInnen sind und diese Betreuung übernehmen wollen? All die haben keinen Anspruch auf Mittel aus dem Familienhärteausgleichsfonds, und das muss entsprechend geändert werden.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Haidlmayr, Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Familienhospizkarenz

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem bezüglich des Familienhärteausgleichs eine Anpassung an das EU-Recht erfolgt. Die derzeit im § 38a Abs. 3 vorhandene Bindung an die österreichische Staatsbürgerschaft ist unzulässig und auch deshalb


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