Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 72

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eigenen Kindes. Nun ist es aber möglich, sich bis zu sechs Monate lang vom Beruf karenzieren zu lassen, bei aufrechtem Kündigungsschutz sowie kranken- und pensionsrechtlicher Absicherung.

Es ist Ihnen vielleicht selbst schon so ergangen: Oft erst, wenn die Eltern tot sind, denkt man oder hat man das Gefühl, irgendetwas versäumt zu haben; man war zu wenig da. Jetzt ist es möglich, Mutter und Vater bis in den Tod zu begleiten. Zum ersten Mal, meine Damen und Herren, gibt es dieses Gesetz der Sterbebegleitung. Das ist eine Wertschätzung für unsere kranken und schwachen Mitbürger, und es kann dem Sterben viel Angst und Schrecken nehmen.

Ich bin froh über diese Gesetzesvorlage. Und wer hier nicht zustimmt, zeigt damit ganz deutlich, dass ihm Kranke und Schwache in dieser Gesellschaft nichts wert sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.37

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. – Bitte.

12.37

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Diese Bundesregierung steht für eine neue Sozialpolitik. Es gilt, neue soziale Fragen festzumachen, sie zu definieren, aber auch, für diese neuen Sozialfragen Lösungen auszuarbeiten und sie anzubieten.

Wir können dafür zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit anführen, die bereits in dieser Legislaturperiode umgesetzt worden sind. Ich möchte sie hier nicht alle wiederholen. Ich hoffe, dass sich diese auch bei der Opposition langsam durchsprechen und auch dort zur Kenntnis genommen werden. Ich möchte hier nur auf ein Beispiel hinweisen, nämlich auf das Jahrhundertprojekt "Abfertigung neu", das noch vor dem Sommer in diesem Haus verabschiedet werden wird.

Der Höhepunkt aber und quasi ein Meilenstein in dieser neuen Sozialpolitik ist die Umsetzung der Familienhospizkarenz, die wir heute hier beschließen werden. Sie ist die Antwort auf die Tendenz, die in Nordeuropa vorhanden ist, Sterbehilfe zu leisten, was in zwei Ländern mittlerweile auch gesetzlich erlaubt ist. Wir wollen das nicht! Wir wollen gegensteuern.

Ich freue mich, dass ein Vier-Parteien-Antrag in diesem Haus das auch deutlich zum Ausdruck gebracht hat. Was mich allerdings nicht freut, ist, dass dieser gemeinsame Weg verlassen wurde. Was mich nicht freut, ist, dass die Opposition heute auf Grund irgendwelcher Ausreden, irgendwelcher Ausflüchte nicht mehr bereit ist, mitzugehen und den zweiten Schritt zu setzen.

Sie meinen, unser Weg geht nicht weit genug. Ich aber sage Ihnen: Sie wollen nicht, dass diese Regierung erfolgreich ist. Sie wollen nicht, dass diese Regierung Lösungskompetenz zeigt. Das ist der Grund, warum Sie heute hier nicht mitgehen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Dabei ist es überaus erfreulich, dass die Wirtschaft von Anfang an mit im Boot war, dass sie von Anfang an bereit war, diese Herausforderung anzunehmen, auch wenn dadurch die Dispositionsfähigkeit ihrer Betriebe wesentlich beeinträchtigt und eingeschränkt wurde. Die Wirtschaft hat sich ihrer Verantwortung gestellt und trägt diese Lösung mit. Ich bedanke mich hier in aller Form für dieses Entgegenkommen und für die Bereitschaft, das mitzutragen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Im Verhältnis zum Status quo ist dieses Gesetz ein großartiger Schritt in Richtung einer neuen Familienpolitik und ein großartiger Beitrag zur Vereinheitlichung und zur leichteren Vereinbarung von Beruf und Familie. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben darauf hingewiesen: Wir sind das einzige Land in Europa, das einzige Land auf der Welt, das eine solche


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