Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 101

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

5. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1069 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden (1102 der Beilagen)

6. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (950 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinderlähmung aufgehoben wird (1103 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen unmittelbar in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lackner. Ich erteile es ihm.

14.27

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Lassen Sie mich kurz zu den vier nunmehr zur Diskussion und Beschlussfassung vorliegenden Gesetzesmaterien Stellung nehmen.

Mit der KAG-Novelle werden einige Bereiche geregelt, die durchaus auch unsere Zustimmung finden, Herr Dr. Pumberger. Es handelt sich hier um die Aufnahme eines Vertreters von Behindertenorganisationen in die Ethikkommission, was durchaus auch für uns akzeptabel und in Ordnung ist. Ein weiterer Punkt, dem wir ebenfalls unsere Zustimmung erteilen können, ist die Installierung von Arzneimittelkommissionen in Krankenanstalten, weil auch das von uns begrüßt wird und durchaus ein Beitrag ist, um die Medikamentenkosten künftig vielleicht doch etwas besser in den Griff zu bekommen.

Nicht unsere Zustimmung wird die Ausweitung des Behandlungsbeitrages auf Sonderklassepatienten finden, weil diese Anpassung die Bestimmung an sich nicht besser macht. Ich habe mich bei verschiedenen Anlässen schon mehrmals dazu geäußert, dass dieser Beitrag alles andere als ein Beitrag zur konstruktiven Bewältigung dieses Problems ist. Das kommt mir nämlich ungefähr so vor, Herr Dr. Pumberger, als wenn ich mich für die Eventualität, auf dem Gehsteig angefahren zu werden, versichern lassen muss. Daher ist diese Regelung lediglich die zweit-, wenn nicht sogar drittbeste Lösung. Ich befinde mich mit dieser Meinung in bester Gesellschaft, weil niemand Geringerer als der Herr Staatssekretär mir darin beigepflichtet hat, dass diese Lösung bestenfalls als Zwischenlösung betrachtet werden kann, aber sicherlich nicht endgültig sein wird. (Abg. Böhacker: Besser eine Zwischenlösung als gar keine!)

Herr Kollege Böhacker! Ich glaube, Sie sollten sich eher Finanzvorlagen zuwenden, weil ich glaube, von diesem Bereich ... (Abg. Böhacker: Danke! Da kenne ich mich auch aus!)  – Genau richtig, das wollte ich damit sagen.

Ebenfalls nicht unsere Zustimmung findet die Ausnahme der Privatkrankenanstalten von der ökonomischen Verschreibweise, weil das sicherlich niemandem erklärbar ist, noch dazu jetzt, nachdem wir vor kurzem ein Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz beschlossen haben, wodurch auch jenen Krankenanstalten öffentliche Gelder zur Verfügung gestellt werden.

Wir werden daher in zweiter Lesung eine getrennte Abstimmung verlangen und in dritter Lesung dieser KAG-Novelle unsere Zustimmung nicht erteilen.

Sehr geehrter Herr Minister! Mehr oder weniger zufällig habe ich diesen Spitalführer für den Bereich Wien und Niederösterreich, "Spitäler 2002", in die Hand bekommen. Meine – wenn Sie so wollen: sprichwörtliche – Neugierde wurde geweckt, weil an und für sich nichts dagegen einzuwenden ist, wenn Sinnvolles in der Öffentlichkeit verbreitet wird. Ich habe dann versucht,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite