älteren Menschen bis 2010 auf 50 Prozent der generellen Erwerbsquote zu erhöhen. Daher ist ein Programm notwendig, das sich an beschäftigte ArbeitnehmerInnen ab dem 40. Lebensjahr wendet und diese bei der Finanzierung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen (Umschulung, Höherqualifizierung) unterstützt (Kofinanzierungsmodell unter Berücksichtigung des Einkommens) und auf erkannte Qualifikationsdefizite auf dem Arbeitsmarkt ausgerichtet ist.
5. Rechtsanspruch auf berufliche Qualifikation für arbeitslose ArbeitnehmerInnen
Moderne, zukunftsgerichtete Arbeitsmarktpolitik begreift das Leistungsrecht der Arbeitslosenversicherung nicht als Sanktionsinstrument für Arbeitslose, sondern nutzt es für möglichst nachhaltige Reintegration in den Arbeitsmarkt.
Mehr als 80 Prozent der rund 750 000 beim AMS pro Jahr vorgemerkten Arbeit Suchenden sind binnen drei Monaten vermittelt. Die restlichen 20 Prozent brauchen intensivere Hilfe und Unterstützung, um wieder eine Beschäftigung zu finden, die ihren Lebensumständen entspricht. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Qualifikationsdefizite, die diese Menschen alleine nicht im Stande sind zu beheben.
Aus diesen Gründen ist es notwendig, dass Arbeit Suchende ohne so genannte "Wiedereinstellungszusage" (also der Vereinbarung des Wiederantrittes der Beschäftigung beim vorigen Arbeitgeber) ab dem dritten Monat ihrer Arbeitslosigkeit
einen Rechtsanspruch auf die Förderung einer Aus- und Weiterbildungsmaßnahme
auf Basis zwischen AMS und der betreffenden Person vereinbarten und für beide Seiten verbindlichen Beratungs- und Betreuungsplanes zur Stabilisierung der Beschäftigungslaufbahn eingeräumt erhalten.
6. Qualifizierungsoffensive für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Die Einführung eines Bildungsprämienmodells soll dazu führen, dass die enorme Lücke geschlossen wird, die es im Weiterbildungsbereich in Österreich gibt. Und zwar nicht durch ein zentralisiertes System der Weiterbildung, sondern durch verbesserte Chancen für jeden Einzelnen, zu dieser Weiterbildung zu kommen.
Es müssen natürlich auch die erforderlichen Bildungskarenzen zur Verfügung gestellt werden, damit die Menschen auch die Möglichkeit haben, diese Weiterbildungsformen zu konsumieren und zu absolvieren, wobei diese Bildungskarenzen bedeutend flexibler gehandhabt werden sollten, unter anderem weil viele dieser Ausbildungsformen auch während weiterer beruflicher Tätigkeit absolviert werden können.
7. Steuererleichterungen für Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen
Die SPÖ will die Steuerlast der Klein- und Mittelbetriebe um eine Milliarde Euro senken. UnternehmerInnen, die bereit sind zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen, sollen entlastet werden. Damit werden der österreichischen Wirtschaft echte Wachstumsimpulse gegeben.
Konkret soll ein "Investitionsfreibetrag NEU" von 30 Prozent den österreichischen Unternehmerinnen und Unternehmern Neuinvestitionen in ihre Betriebe erleichtern und so die österreichische Wirtschaft stärken. 30 Prozent jener Neuinvestitionen, die den Durchschnitt der Investitionen der letzten drei Jahre übersteigen, sollen steuerlich frei bleiben. Das erleichtert auch die betriebswirtschaftliche Kalkulation.
Ein Stabilitätsfonds soll die Existenz der KMU absichern. Dieser Stabilitätsfonds, etwa im Rahmen der Finanzierungsgarantiegesellschaft, soll im Wege von Haftungen Bankkredite zu Bestkonditionen bereitstellen und damit den UnternehmerInnen wirksam, rasch und unbürokratisch unter die Arme greifen. Durch die Bestimmungen des Basel-II-Abkommens verteuern sich vor allem Kredite für kleine Familienbetriebe. Gerade sie sind aber der Lebensnerv unserer