Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 128

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Bereich der Facharbeiter-Intensivausbildung, zusätzliche Ausbildungskurse im höherwertigen IT-Bereich, zusätzliche Kurse für Lehrabbrecher mit absolvierter Teillehre und weitere Aktivierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose unter 25.

Geld steht dafür zur Verfügung – kein Problem –, und zwar 7 Millionen €. Damit nimmt Österreich international den ausgezeichneten zweiten Platz hinter den Niederlanden ein, auf den wir, so meine ich, wieder gemeinsam mit den Betrieben und den Sozialpartnern stolz sein können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir haben im Augenblick eine Lehrstellenlücke von 446, dazu kommen aber 1 600 Personen, die sich in einem Lehrgang befinden. Wir haben über 15 Millionen € im Rahmen des Jugendausbildungs-Sicherungsgesetzes zur Verfügung gestellt, womit wir beinahe 2 000 Lehrgangsplätze abdecken können. Die Lücke ist also gedeckt! Sie brauchen sich diesbezüglich keine Sorgen zu machen, Martin Bartenstein hat das ausgezeichnet im Griff. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zur Frage 20:

Das fällt in die Kompetenz der Länder. Die Länder unternehmen auf diesem Gebiet auch sehr große Anstrengungen. Das wird von uns auch nachhaltig unterstützt und begrüßt.

Zur Frage 21:

Ein Rechtsanspruch widerspricht dem Grundsatz der Privatautonomie zwischen den Vertragspartnern Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Übrigen glauben wir, dass wir durch das Kinderbetreuungsgeld und durch die echte Wahlfreiheit zum ersten Mal tatsächlich in diesem Bereich einen Meilenstein gesetzt haben und sich vor allem Mütter und Väter freier auf dem Arbeitsmarkt bewegen können.

Zur Frage 22:

Da gilt Ähnliches. Der Kündigungsschutz entspricht in seiner Dauer genau der Regelung vor Einführung des Kinderbetreuungsgeldes, ist telquel mit übernommen worden. Dazu kommt, dass eine Kündigung während des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes, bei Vorliegen einer entsprechenden Karenzvereinbarung, absolut sittenwidrig ist. Das sollten Sie nicht vergessen!

Zur Frage 23:

Da geht es um Schulungen und um Aufwendungen für weibliche Arbeitslose. Die durchschnittliche Frauenarbeitslosigkeit liegt um 20 000 unter jener der Männer. Trotzdem wenden wir 54 Prozent der AMS-Mittel für arbeitslose Frauen auf. Zusätzlich gibt es noch Förderungsmaßnahmen wie etwa "Mädchen in Technik", "Frauen in Technik" und Ähnliches mehr.

Zur Frage 24:

Da geht es um die Höhe der Steuer- und Abgabenquote. – Richtig, wir hatten im Jahr 2001 einen Hochstand in der Steuer- und Abgabenquote von 45,9 Prozent. Mit großer Freude darf ich Ihnen heute schon mitteilen: Wir werden heuer auf 45 Prozent kommen, und wir werden nächstes Jahr – ohne eine entsprechende Steuersenkung oder Lohnnebenkostensenkung – bereits auf 44,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes kommen.

Zur Frage 25:

Wir wollen diesbezüglich weiter gehen; das Ziel ist, auf etwa 40 Prozent des BIP zu kommen, wobei wir, die Sozialpartner und die Bundesregierung, vereinbart haben – ich will das hier nur berichten –, dass eine allfällige Bewertung der Mitarbeitervorsorge im Rahmen der EU-Berechnung für die Abgabenquote nicht in diese Rechnung mit einbezogen werden kann, weil wir der Meinung sind, dass das Lohnbestandteil ist und nichts, was vom Staat angeschafft wurde.


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