Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 177

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Meine Damen und Herren! Auch Sie haben sicherlich schon mit jüngeren Ärztinnen, die in Ausbildung sind, mit Turnusärztinnen, mit Fachärztinnen in Ausbildung gesprochen. Diese Frauen haben nicht die Möglichkeit, die Karenz in Anspruch zu nehmen, denn sie können die Ausbildung nicht zwei Jahre lang unterbrechen. Wenn sie das täten, dann hätten sie große Nachteile in der Ausbildung.

Ich möchte Ihnen daher aus einem Schreiben zitieren, das diese Ärztinnen an uns gerichtet haben – sicherlich an mehrere Abgeordnete hier im Hohen Haus –:

Wir sind eine kleine Gruppe von Ärztinnen mit kleinen Kindern und haben großes Interesse daran, unsere Ausbildung zu Ärztinnen für Allgemeinmedizin und zu Fachärztinnen in Teilzeit, bei entsprechender Verlängerung der Ausbildungszeit, machen zu dürfen. Unsere jüngsten Kinder sind alle noch nicht vier Jahre alt. Wir dürfen unsere Ausbildung zwar momentan in Teilzeit machen, würden dies aber auch gerne über das vierte Lebensjahr unserer Kinder hinaus tun. Wir sind der Ansicht, dass unsere Kinder ab dem vierten Lebensjahr nicht gezwungen sein sollten, bis zu 60 Stunden pro Woche, und dies mitunter auch während der Nacht, auf ihre Mütter zu verzichten. – Zitatende.

Ich möchte daher bitten und im Sinne dieses Anliegens der jungen Ärztinnen, dieser jungen Mütter darum ersuchen, bei der nächsten Behandlung einer Novelle zum Ärztegesetz – ich hoffe, dies wird noch im Jahre 2002 der Fall sein – abzuklären, welche Möglichkeiten für eine Erweiterung der Teilzeitarbeit für Turnusärztinnen und Fachärztinnen in Ausbildung zur Betreuung von Kindern über die derzeit geltende Rechtslage hinaus bestehen. Ich bitte darum, dass wir dieses Ersuchen noch in diesem Jahr erledigen.

Herr Minister! Herr Staatssekretär! Ich möchte Sie auch im Namen vieler anderer Abgeordneter dieses Hohen Hauses darum bitten, dass es vielleicht noch im Herbst dieses Jahres zu einer Lösung kommt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.05

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stadler. – Bitte.

19.06

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes möchte ich mich den Änderungen zum Hebammengesetz widmen. Das bisherige Hebammengesetz entsprach in einigen Punkten nicht mehr den Bedürfnissen der Praxis. Gerade bei Hausgeburten oder bei Hausbetreuungen unmittelbar nach einer Entbindung war für die Hebammen die Medikamentenbevorratung bisher nur erschwert möglich.

Mit der vorliegenden Gesetzesänderung bekommen die Hebammen nun die Möglichkeit, die für eventuelle Komplikationen bei oder unmittelbar nach der Geburt notwendigen Medikamente direkt bei der Apotheke zu beziehen und diese Arzneimittel auch in Bevorratung zu nehmen. Diese Änderung ist einvernehmlich mit den Hebammen und Ärztevertretern entstanden und ist eine wichtige Maßnahme, um die Praxis der Hebammen in Zusammenarbeit mit den Ärzten bedarfsgerecht zu unterstützen.

Weiters beinhaltet die Regierungsvorlage die Regelung der Einhebung des Gremialbeitrages. Bei Hebammen, die in einem Dienstverhältnis stehen, wird in Zukunft dieser Beitrag vom jeweiligen Dienstgeber abgeführt werden.

Schließlich ist noch das Übereinkommen mit der Schweiz umgesetzt worden, das besagt, dass die gesamte Ausbildung der Hebammen in Österreich – sämtliche Diplome, Prüfungszeugnisse, Befähigungsnachweise und so weiter – auch in der Schweiz anerkannt wird, und umgekehrt wird die Ausbildung von Schweizer Hebammen auch in Österreich anerkannt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Änderung des Hebammengesetzes ist bedarfsgerecht, praxisorientiert und unterstützt unsere Hebammen, die sich ganz besonders dem Schutze des Lebens von Mutter und Kind rund um die Geburt verschrieben haben. Es ist auch


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