Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 178

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gelungen, einvernehmlich durch sinnvolle Maßnahmen zur Prävention von Geburtenkomplikationen beizutragen, ohne die Kernkompetenz der Ärzte zu verletzen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.08

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz geändert wird, in 1100 der Beilagen.

Dazu hat Abgeordnetre Dr. Grünewald ein Verlangen auf getrennte Abstimmung hinsichtlich Artikel 1 Ziffern 3 und 5 gestellt.

Ferner hat der Abgeordnete Lackner ein Verlangen auf getrennte Abstimmung betreffend dieselben Bestimmungen gestellt.

Ich werde zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen nunmehr zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffern 3 und 5 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die PatientInnenentschädigung nach Behandlungsfehlern.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest: Das ist die Minderheit, und damit ist der Antrag abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung der gleichheitswidrigen Haftungsregelung im Krankenanstaltengesetz und Schaffung einer verschuldensunabhängigen Medizinhaftung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit, und damit ist der Antrag abgelehnt.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 und die Verordnung betreffend Regelung der Ausbildung zum Zahnarzt geändert werden, in 1101 der Beilagen.


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