Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 197

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jedoch fest, dass die Bundesregierung verabsäumt hat, das Veterinärrecht sowie den Konsumentenschutz grundsätzlich neu zu regeln. Diesbezüglich gibt es Probleme, über die nicht diskutiert wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erinnern Sie sich noch an Martinsberg? 120 Tonnen minderwertiges Fleisch aus Tschechien und Polen wurden illegal importiert, umetikettiert und als Biofleisch in Österreich beziehungsweise in Deutschland verkauft. Die Zollfahndung ermittelt, Strafanträge wurden bereits gestellt. Herr Staatssekretär! Man fragt sich, wenn man sich mit dem Veterinärrecht und dem Fleischuntersuchungsrecht auseinander setzt, was diese Novelle den Konsumenten bringt. Gibt es mehr Kontrollen? Wird sichergestellt, dass es zu solchen Umetikettierungen nicht mehr kommen kann? – Dies ist nicht der Fall, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch die viel gerühmte Ernährungsagentur wird daran überhaupt nichts ändern! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die Ernährungsagentur – das konnten wir bei der Jubelveranstaltung vorige Woche miterleben – geht davon aus, dass, wie ein Referent gesagt hat, vom Boden bis zum Blut des Konsumenten alles kontrolliert wird. – Ich möchte diese konkrete Bemerkung des Referenten jetzt nicht beurteilen. Ich halte sie für unangebracht. Jedenfalls wird aber der Eindruck erweckt, dass es hier eine durchgehende Kontrollkette gibt.

Herr Staatssekretär! Ich halte namens unserer Fraktion fest: Im veterinärrechtlichen Bereich und im Bereich der Verarbeitungsbetriebe, wo etikettiert wird, wird sich überhaupt nichts ändern, und diese Ernährungsagentur hat keine Kompetenz, diesbezüglich einzugreifen. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Das Problem – und die meisten wissen das – liegt im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung. In der mittelbaren Bundesverwaltung regieren die Landeshauptleute beziehungsweise deren Agrarlandesräte. Was geschieht da? – Letztere entscheiden, weil es im materiellrechtlichen Bereich keine entsprechenden Vorgaben gibt, wie oft und was kontrolliert wird.

Herr Staatssekretär Waneck! Sie wissen das, und auch Bundesminister Haupt weiß das! Es gibt keine Verpflichtung der Landeshauptleute, zu berichten, wie Bundesgesetze im agrarischen Betriebsmittelrecht, aber auch im Veterinärrecht zu vollziehen sind. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das lehnen wir Sozialdemokraten grundsätzlich ab! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben hier das Problem, dass der Bundesgesetzgeber für Dinge im Veterinärrecht verantwortlich gemacht wird, aber von den Herren Landeshauptleuten nicht einmal erfährt, wie Gesetze auf Landesebene im Bereich der Bezirkshauptmannschaften vollzogen werden.

Ich kann mich noch an einen Diskussionsbeitrag von Bundesminister Haupt erinnern: Er ist hier gestanden und hat erklärt, dass er in die mittelbare Bundesverwaltung eingreifen wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Freiheitlichen Partei! Ihr seid in die Knie gegangen vor den ÖVP-Landeshauptleuten! Es konnte das innerhalb der Koalition nicht durchgesetzt werden. Das wäre jedoch der einzig sinnvolle Weg gewesen, um mehr Sicherheit im Bereich der Lebensmittelverarbeitung und Etikettierung für Konsumenten zu gewährleisten! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die Agrarlandesräte diktieren Lebensmittelsicherheit im veterinärrechtlichen Bereich, Herr Staatssekretär, sie entscheiden, wer als Beschautierarzt eingestellt wird und wie kontrolliert wird. Sie haben die Kontrolle über ihre Veterinärdirektoren. – Ich denke jetzt nur an Niederösterreich, inwiefern dort Gesetze tatsächlich vollzogen werden und ob Erlässe weitergegeben werden oder nicht. Der Fall Dr. Karner aus Niederösterreich ist ein unrühmliches Beispiel dafür, wie man mit Tierärzten, mit Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Bereich tätig sind, nicht umgehen soll: Diese werden gemobbt und unter Druck gesetzt, und all das zugunsten der Schlachthofbesitzer und der Agrarier!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte abschließend fest: Diese Bundesregierung hat es verabsäumt, diesbezüglich grundsätzliche Regelungen vorzunehmen, nämlich Regelun


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