Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 203

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. – Bitte. (Abg. Dr. Grollitsch: Er wird das jetzt richtig stellen: Er ist für oder gegen das Schächten!)

20.44

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Rede des Kollegen Pumberger war ja eine wirklich kabarettreife Einlage. (Abg. Dr. Grollitsch: Dementieren Sie!) Tierschutz und Religion, das wäre sicher einen langen Aufsatz wert. Den könnten Sie einmal schreiben, Kollege Pumberger, da hätten wir hier im Haus sicher einiges zu lachen. (Abg. Dr. Grollitsch: Dementieren Sie!)

Aber jetzt konkret zu den Vorlagen, die heute hier zur Diskussion stehen. In einem Punkt sind wir bei Ihnen, Herr Staatssekretär: Dem Tierärztegesetz werden auch wir zustimmen.

Beim Fleischuntersuchungsgesetz sind aus unserer Sicht noch wesentliche Defizite abzuarbeiten, Herr Staatssekretär. Es ist so, dass die vorliegende Novelle eigentlich nur auf einen Bericht der Europäischen Union reagiert, worin bestimmte Begriffsdefinitionen moniert werden und gefordert wird, dass diese EU-konform umformuliert werden. Das wird damit vollzogen.

Aber Sie haben die Möglichkeit ausgelassen, Herr Staatssekretär, mit dieser Novelle wesentliche Weichenstellungen in Richtung objektiver Kriterien bei der Bestellung von Fleischuntersuchungs-Tierärzten vorzunehmen oder – und das halte ich ebenso für sehr wesentlich – endlich dafür Sorge zu tragen, dass Datensysteme zur Erfassung von einzelnen notwendigen Daten in den Schlachthöfen betreffend Notschlachtungen, betreffend gefallene Tiere und Ähnliches eingeführt werden. Dies wäre notwendig, damit diese Daten nach einem gleichen Schema erfasst werden und damit die Möglichkeit besteht, sie zentral in einer Datenbank zu erfassen. Ich glaube, das wäre eine große Herausforderung.

Kollege Pumberger hat die Rindfleischkennzeichnung und die AMA-Rinderdatenbank angesprochen. Kollege Pumberger, das Problem ist, dass diese Datenbank zwar existiert, dass sie aber in der praktischen Nutzung sehr, sehr ineffizient ist. Zum Beispiel kann ein Amtstierarzt in einem Bezirk nicht gezielt alle Neuzugänge nach Bezirken abfragen – es sind ganz einfache Sachen –, um zum Beispiel eine Stichprobenkontrolle durchführen zu können, um eine Stichprobenauswahl durchführen zu können. Wie lange hat es gedauert, bis den Amtstierärzten überhaupt Einsicht, überhaupt die Verwendung dieser Datenbank ermöglicht wurde? – Auch dafür war schon ein langer Diskussionsprozess erforderlich.

Ich glaube, da bestehen wirklich noch immer Mängel, die Sie, Herr Staatssekretär, sich, glaube ich, dringend ansehen sollten, weil – und Kollege Maier hat das hier zu Recht dargestellt – im gesamten Kontrollbereich keine Konsequenzen gezogen wurden. (Abg. Dr. Pumberger: Noch mehr Kontrolle!) Meine Damen und Herren, aus den Agrarskandalen sind sehr, sehr oberflächliche Konsequenzen gezogen worden.

Das Tierarzneimittelkontrollgesetz ist im ersten Entwurf sicher interessant gewesen und enthielt einige konkrete, gute Anregungen, es ist aber in der Durchführung – und das sehen wir jetzt bei der Positivliste, Herr Staatssekretär – mehr als mangelhaft. Dass in eine Positivliste Hormone hineinkommen und die Bauern auch Hormone verabreichen dürfen, wenn das Tier irgendeine Störung im Fruchtbarkeitszyklus hat, und das ohne Kontrolle erfolgen kann, dafür fehlt mir wirklich jedes Verständnis! Das würden wir in der Humanmedizin genauso für furchtbar halten, wenn Hormonpräparate wahllos ohne ärztliche Kontrolle verwendet werden und damit auch Schäden verursacht werden könnten. Da besteht aus unserer Sicht daher Handlungsbedarf. (Beifall bei den Grünen.)

Worauf wir immer wieder hingewiesen haben: Diese Agentur für Ernährungssicherheit ist ein Projekt, das eigentlich die Überschrift "Deregulierung" trägt. Die Zusammenfassung bestehender Einrichtungen, und dies begleitet von einem Sparkonzept, ist eigentlich keine Lösung, Herr Staatssekretär.


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