Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 209

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Im Zusammenhang mit der Kennzeichnung hat es mich sehr überrascht, dass hier zum Beispiel solche Formulierungen kommen: Na ja, ein bisschen freiwillig kennzeichnen kann man schon, aber verbindlich doch lieber nicht! – Bitte, wen will man schützen? Produzenten, die nicht mit offenen Karten spielen?

Ein Redner einer Regierungspartei tritt hier zum Rednerpult und packt holländische Milch und Butter aus, die so ähnlich ausschauen, aber wenn wir eine verbindliche Kennzeichnung für alle Produkte verlangen, und zwar nach Kriterien, die für Konsumentinnen und Konsumenten verständlich sind, und nicht nach Ursprungsregelungen, die nicht verständlich sind, dann heißt es auf einmal: Das ist überzogen! – Diese Philosophie müssen Sie uns erst einmal erklären! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie wissen genauso gut wie ich: Es sind eben diese Päckchen mit der grünen Wiese drauf, mit schönen Bergen, irgendwelchen Phantasienamen, die bei den Konsumentinnen und Konsumenten den Eindruck erwecken, es sei ein Qualitätsprodukt. In Wahrheit handelt es sich aber um eine nicht geschützte Darstellung. Das Wissen, was wirklich geschützte und kontrollierte Marken sind, ist nicht verbreitet. Es wird also nicht zwischen kontrollierter Bio-Qualität – AMA-Biosiegel, DEMETER, ERNTE und so weiter; das bedeutet auch höhere Anforderungen an die Produktion – und irgendwelchen schönen Phantasien unterschieden. (Abg. Dr. Pumberger: Wer zahlt das?)

Zur Frage, wer das zahlt: Meinen Sie, dass es billig war, die Folgen von BSE, die Folgen diverser Tierseuchen, die Folgen all dieser Skandale, die Tätigkeit der Behörden sogar bei verbrecherischen Aktionen wie bei Betrügereien aller Art aufzuarbeiten? Meinen Sie wirklich, dass das billiger ist als eine wahrheitsgemäße, ehrliche und vor allem auch die ehrlichen Produzentinnen und Produzenten schützende Deklaration? Über ein solches Verständnis kann ich mich wirklich nur wundern! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Wahrheit ist – das hat irgendjemand gesagt – zumutbar. Sie ist auch leistbar, meine Damen und Herren!

Ein Letztes zur Tötung, zur Schlachtung von Tieren: Ich weiß schon, dass Sie kein Thema auslassen, um Ihre Ressentiments gegen Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften einfließen zu lassen. (Abg. Ing. Fallent: Was sagen Sie zum Schächten?) Das kommt immer wieder. (Abg. Ing. Fallent: Sind Sie dafür? – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Überdies stelle ich fest, dass Sie vor sämtlichen Ihrer sehr merkwürdigen rassistischen, fremdenfeindlichen und sonstigen Statements offenbar das Lesen verlernt haben, denn wenn Sie diesen Antrag gelesen hätten, dann würden Sie wissen, dass er ausnahmslos die schonende ... (Abg. Ing. Fallent: Was sagen Sie zum Schächten?)

Was soll man mit so einem Menschen tun? Er kann nicht hören, er kann nicht lesen. Ich gebe es auf. (Beifall bei den Grünen.) Vielleicht, Herr Kollege Spindelegger – Sie schauen so interessiert –, erklären Sie es ihm dann. Ich gebe Ihnen auch die Kopie des Antrags. Es ist wirklich arg. Ich kann mich nur wundern, auf welches Niveau die ÖVP mit ihrem Koalitionspartner abgerutscht ist.

Ich habe bei Herrn Bundesminister Haupt – das sage ich der Fairness halber – eine weit größere Bereitschaft zu einem ernsthaften Gespräch vorgefunden. Es sind auch Maßnahmen erfolgt, allerdings meine ich, Herr Bundesminister, dass die Umsetzung noch gegenüber einer teilweise sehr schlechten und grausamen Realität zurückbleibt. Dieser Eindruck stellt sich bei mir ein, wenn ich mir beispielsweise eine Anfrage der Abgeordneten Kummerer, Gradwohl und Maier vom heurigen März, Mitte März, betreffend die Kontrolle von Schlachthöfen anschaue. Daraus entnehme ich, dass es etwa nach dem Fremdenpolizeigesetz – und das ist für die Ausbildung des Personals wichtig – in ganz Niederösterreich in den Jahren 2000 und 2001 und in dem ersten Quartal 2002 ganze zehn Überprüfungen gegeben hat. Von diesen zehn Überprüfungen haben fünf zu Beanstandungen geführt. In Oberösterreich gab es in diesen zweieinviertel Jahren sieben Überprüfungen, bei denen es zu acht Beanstandungen kam, das heißt, bei einer Überprüfung sogar zu einer Doppelbeanstandung. Trotzdem ist die Kontrolltätigkeit im Jah


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