Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 63

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Trotzdem glaube ich, dass die "Abfertigung neu" ein Fortschritt ist, weil dadurch gerade jene Menschen, die bis jetzt keinen Abfertigungsanspruch gehabt haben, zumindest die Chance haben, in Zukunft eine Abfertigung zu bekommen. Nur: Die Fakten stimmen nicht ganz. Es stimmt auch nicht, wie Sie, Herr Finanzminister, gesagt haben – als Sie meinten, Sie als Finanzminister können das selten tun, aber heute sagen Sie es –, dass diese Abfertigung, wenn sie ins Pensionssystem übergeführt wird, steuerfrei sein wird. Das können Sie heute locker sagen, weil Sie zu dem Zeitpunkt, zu dem es dann für die ersten Menschen in Kraft tritt, schon lange nicht mehr Finanzminister sind, und kein Mensch kann dann auf Ihre Versprechen zurückgreifen, sondern bis dahin hat sich die Welt geändert! (Bundesminister Mag. Grasser: Wer weiß das? – Zwischenruf des Abg. Böhacker. )

Ob dann diese Altersvorsorge, diese zweite Säule, noch steuerfrei ist oder nicht, das wissen Sie nicht, das weiß ich nicht, aber in der Regel wissen wir, dass es nicht so sein wird. Es wird nämlich auch verfassungsmäßig ein Problem sein, da Privatpensionen jetzt nur bis zum siebten Jahr steuerfrei sind, und wenn Sie jetzt diese Abfertigungspensionen steuerfrei ließen, würden Sie wahrscheinlich mit der Verfassung ein Problem bekommen.

Auch heißt es jetzt noch, jeder kann seine Abfertigung nehmen, wann er will, wenn er zu einem neuen Dienstgeber wechselt. Ob das aber auch in Zukunft so sein wird, werden wir sehen. Es wird für die einzelnen Arbeitnehmer immer schwieriger werden, ihre Abfertigung zu nehmen und zu gehen, und es wird immer mehr Druck dahin gehend ausgeübt werden – wie es Herr Bartenstein ja will –, dass dieses Geld in einem Rucksack mitgenommen wird. Die Wahlfreiheit, wann sich der Arbeitnehmer sein Geld nimmt, wird immer kleiner werden, befürchte ich. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Die Wahlfreiheit ist voll gegeben, Frau Abgeordnete!) – Momentan noch! Momentan! Das heißt ja nicht, dass es so bleibt. (Bundesminister Dr. Bartenstein: "Read my lips!")

Herr Bartenstein, ich sage Ihnen: Vorsorgen, statt sich abfertigen zu lassen – da kann ich nicht ganz mit. Ich denke, das Geld, das ich schon habe, das habe ich auch wirklich. Das andere habe ich noch nicht, und ob ich das kriege, ist eine andere Sache. Also werde ich es mir nehmen, wenn ich kann, und werde nicht irgendwas zusammensparen, wo ich gar nicht weiß, wie das im Endeffekt ausschaut.

Also nicht Rucksack-Prinzip, sondern Geld herausnehmen, wenn es möglich ist, und jeder soll sich selbst überlegen, wie er dann sein Geld anlegen will. Wenn er sich heute die Abfertigung als Zusatzpension nimmt, wird er wahrscheinlich auch Pech haben, wenn er eine Mietzinsbeihilfe braucht, weil diese Einkommen nämlich zusammengeführt werden und er unter Umständen, wenn er diese Abfertigungspension nicht hat, Sozialleistungen erhält, mit der Abfertigungspension aber nicht.

Aber ich möchte die Zeit dazu nutzen, mich auch noch mit Herrn Gaugg auseinander zu setzen. Herr Gaugg, ich habe jetzt über eine Woche lang nachgedacht, warum Sie so einen Stress haben, jetzt bei der PVA so viel Geld verdienen zu müssen. Ich verstehe es einfach nicht! Sie dürfen ja ohnehin nur 66 000 S für sich selbst behalten! Warum also dieser Stress? Sie kommen doch mit dem Geld, das Sie jetzt als Abgeordneter verdienen, locker durch und müssen noch nicht einzahlen. Wenn Sie jetzt mehr verdienen, müssen Sie das ja ohnedies eins zu eins abliefern.

Ich frage mich: Gibt es einen Druck von Ihrer Fraktion, über die PVA die Parteikassa der FPÖ aufzubessern? Was ist es? Herr Gaugg, kommen Sie runter! Vergessen Sie den Stress! Wenn es stimmt, dass diese 66 000-S-Regelung – oder 4 796-€-Regelung – pro Monat noch gilt, brauchen Sie sich keinen Stress zu machen. Dann lassen Sie es so, wie es ist! Herr Abgeordneter Gaugg, die PVA ist nicht dazu da, die Finanzkassen der FPÖ aufzufüllen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Wochesländer: Das ist eine Unterstellung!)

11.58

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.


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