Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 85

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Zu Z 5:

Es soll sichergestellt sein, dass die Teilzahlungen des Überweisungsbetrages jeweils zu Jahresbeginn zu erfolgen haben.

Zu Z 6:

In Verbindung mit der Anfügung von Z 5 wird die Möglichkeit eröffnet, in der Übertragungsvereinbarung zu fixieren, dass bei einer Beendigung in den in § 14 Abs 2 Z 1 – 3 genannten Fällen für den Arbeitnehmer nur das bereits an die Kasse übertragene Kapital erhalten bleibt.

Zu Z 7:

Die Regelung dient dazu, Übervorteilungen von Arbeitnehmern bei der Übertragung von Altanwartschaften an die MV-Kasse zu unterbinden. Solche Übervorteilungen sind vor allem in jenen Fällen denkbar, in denen ein Arbeitgeber plant, einen Arbeitnehmer in absehbarer Zeit zu kündigen, mit ihm vorher aber noch eine Übertragung der Altanwartschaft an die MV-Kasse vereinbart unter Festlegung eines Übertragungsbetrages, der niedriger liegt, als die erworbenen Monatsentgelte an Altabfertigungsanwartschaft. Die gesetzliche Regelung stellt sicher, dass bei Arbeitgeber-Kündigung innerhalb des ersten Jahres nach Übertritt jedenfalls die volle Altabfertigungsanwartschaft zusteht. In den folgenden 4 Jahren gelten Übergangsregelungen.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

13.26

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Minister! Ich bin schon überrascht über die Argumentation aus den Reihen der SPÖ. Ich verstehe sie einfach nicht. Sie versuchen mit aller Vehemenz zu sagen, das Modell, das heute beschlossen wird, stamme von Ihnen. Niemand wird Ihnen das glauben, auch Ihnen nicht, Herr Präsident Verzetnitsch, niemandem von der SPÖ wird man das glauben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Silhavy: Die Anträge, die im Haus liegen, lesen, Herr Kollege!)

Die Anträge, Frau Abgeordnete, die Anträge, die Sie vom ÖGB gestellt haben, kenne ich. Sie sind seinerzeit mit gutem Grund von den christlich-sozialen Gewerkschaftern abgelehnt worden – mit gutem Grund! (Abg. Verzetnitsch: Abgelehnt? Wo bitte?)  – Zum Teil; gewisse Anträge sind von uns nicht akzeptiert worden.

Meine Damen und Herren! Es geht darum, dass wir den überaus erfolgreichen Weg, den wir im Sozialausschuss klar dargelegt haben, weiterführen. Damals wurde klar gesagt: Es ist ein großer Tag für die Sozialpolitik, eine revolutionäre Weiterentwicklung des Arbeitsrechtes, es handelt sich um ein abgerundetes Werk mit einem weiten gesellschaftlichen Konsens! – Das ist für mich wichtig, und daher ist es unkorrekt, wenn Sie ein Modell, das Sie irgendwann einmal zur Diskussion gestellt haben, hier negativ beurteilen. (Abg. Silhavy: Es gibt einen Antrag von Ihnen und einen Antrag von uns!) Es war ein gemeinsames Bemühen, aus den Modellen, die vorgelegt worden sind, etwas Gemeinsames zu schaffen. Dazu sollten wir stehen: dass es ein gemeinsames Bemühen war, aus verschiedenen Modellen etwas Gemeinsames zu schaffen! Zu diesem Modell stehen wir! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zwei Überlegungen waren für uns immer entscheidend: Abfertigung für alle – ganz entscheidend – und eine Regelung, die eine breitestmögliche Gestaltung für den einzelnen Arbeitnehmer offen lässt. Er soll über das Geld in verschiedener Weise verfügen können: Er soll es verwenden können, um Arbeitsplatzprobleme zu überbrücken, er soll es aber genauso für die Altersvorsorge verwenden können. Das soll in der freien Entscheidung des Arbeitnehmers liegen, und das sichern wir.


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