haltungen und einer ungültigen Stimme denkbar knapp aus. Gaugg erhielt nicht die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Da das ASVG im § 538c (Überleitungsausschuss – Errichtung) aber davon spricht, dass die Beschlüsse "mit einfacher Mehrheit" zu fas-sen sind und nicht wie in den Passagen über den Hauptverband die "Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen" einfordert, ist jedenfalls davon auszugehen, dass mit der "einfachen Mehrheit" nur die Mehrheit der Anwesenden gemeint sein kann. Diese Mehrheit haben weder Gaugg noch Freitag erreicht. Warum über die anderen Kandidaten für die Stellvertretung überhaupt nicht abgestimmt wurde, warum über die KandidatInnen nicht einzeln abgestimmt wurde, warum über den zweiten Kandidaten für den Generaldirektorsposten auch nicht abgestimmt wurde, ist nur durch die Vorabsprachen der Fraktionen und den Verzicht auf die Ergebnisse der KandidatInnenfindung erklärbar: der Überleitungsausschuss der PVA, die Fraktionen von ÖVP und FPÖ und der Sozialminister nehmen die eigenen Beschlüsse und die gesetzlichen Vorgaben nicht ernst!
In der Sitzung vom 14. Mai 2002 wurden noch weitere Vorabsprachen getroffen, die zum Beispiel beinhalten, dass der als SPÖ-Mann geltende Dr. Klaus Schneider nur dann "befristet auf ca. 1,5 Jahre" zum Chefarzt bestellt werden solle, wenn es "Konsens im Entscheidungsgremium" gibt. Im Falle eines fehlenden Konsens ("anderenfalls") "wird Dr. Müller Chefarzt".
Auch bezüglich weiterer Personen, die alle als BewerberInnen für die Funktionen des leitenden Angestellten bzw. des Chefarztes oder deren Stellvertretung fungieren, wird eine "Verwendung in der PVA" beschlossen unter der Voraussetzung: "Konsens im Entscheidungsgremium und Zustimmung der Betroffenen." Konsens im Entscheidungsgremium heißt: wenn die SPÖ-Fraktion der Bestellung einer blauschwarzen Führungsriege zustimmt, dürfen einige "ihrer" Leute auf "Verwendung" rechnen. "Zustimmung der Betroffenen" heißt: aber nur, wenn sie kuschen.
Selbst für den Wechsel im Vorsitz des Kontrollausschusses der PVA wurde eine "Verwendungszusage" vereinbart, mit der offensichtlich der FPÖ-Abgeordnete Dr. Martin Graf in diese Funktion gehievt werden soll.
"Betreffend Pressearbeit wird Personalberater Dr. Jennewein (!) ein Auftrag erteilt. Er soll eine mediale Begleitung bereits ab Do, den 16.5.02 vornehmen", heißt es in dem vertraulichen Protokoll der Sitzung vom 14.5. weiter. Dem Personalberater wurde damit von einem nicht befugten Gremium die undankbare Aufgabe zugeteilt, eine Entscheidung über die Personalauswahl, die nicht seine war, in der Öffentlichkeit als seine darzustellen und die von der FPÖ-ÖVP-Runde vereinbarten Postenbestellungen schon vor der eigentlichen Entscheidung des Überleitungsausschusses und seiner eigenen Auswahl medial aufzubereiten.
Einzig der in dem vertraulichen Protokoll als stellvertretender Chefarzt ausgewählte Dr. Walgram kam nicht zum Zug – doch das hat möglicherweise andere Gründe. Der neu gewählte stellvertretende Chefarzt Dr. Steininger ist jedenfalls auf der oben schon erwähnten Liste von Personen zu finden, für die ebenfalls eine "Verwendung in der PVA" vereinbart wurde.
Die Absprache von FPÖ und ÖVP hat sich damit tatsächlich als "Sündenfall" (LH Haider) erwiesen.
Sozialversicherung als Auffanglager für gescheiterte politische Funktionäre?
Der neue stellvertretende Generaldirektor Gaugg weiß selbst am Tage seines Dienstantrittes noch nichts über seinen Dienstvertrag, seine Leistungsbeschreibung oder sein Anforderungsprofil (APA 032 vom 3.6.02). Weder ihm noch seinen Parteifreunden bzw. Ihnen ist bis dato anscheinend klar, ob der Posten eines Vize-Generaldirektors der PVA ein "fulltime-job" ist oder nicht. Dabei wurde in der im April 2002 beschlossenen ASVG-Novelle in den Erläuterungen festgehalten:
1. Die Bestellung des leitenden Angestellten der künftigen Pensionsversicherungsanstalt und seines ständigen Stellvertreters durch den Überleitungsausschuss erfolgt bereits mit Wirkung ab 1. Juni 2002. Es ist davon auszugehen, dass der ständige Stellvertreter nach der inneren