Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 113

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Sozialminister Herbert Haupt (F) hält einen Rückzug des FP-Sozialsprechers Reinhart Gaugg aus dem Nationalrat nicht für nötig (APA, 28.5.02)

FP-Klubobmann Peter Westenthaler hatte heute Vormittag gemeint, Gaugg könne als PVA-Vize nicht im Parlament bleiben (APA, 28.5.02)

"Im Vorgespräch sagte er mir, wenn er diese Funktion antritt, die ja hauptamtlicher Natur ist, wird er sein Mandat niederlegen. Daran hat sich nichts geändert." (Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer, 1.6.02, Presse)

"Mit mir hat nie jemand von der FPÖ darüber gesprochen, dass ich mein Mandat zurücklegen soll, wenn ich zum Generaldirektor-Stellvertreter der PVA gewählt werde" (Reinhart Gaugg, 7.6.02, Kleine Zeitung)

Gaugg Akkumuliert Unvereinbar Große Gagen

Seit Anfang Juni ist Reinhart Gaugg ständiger stellvertretender Generaldirektor der PVA und bezieht einstweilen ein Gehalt in der Höhe von rund € 5.000,-, das um 25 Prozent gekürzt wird, weil Gaugg nach wie vor sein Mandat als Abgeordneter zum Nationalrat ausübt. Weil Gaugg aber eine wesentlich höhere Gage will, wird das Abgeordnetenmandat als Faustpfand eingesetzt. Rund 200 000 Euro jährlich sind die Gehaltsvorstellungen von Reinhart Gaugg, wie der Vorsitzende des Überleitungsausschusses, Karl Haas in einem ORF-Interview bestätigt.

Da Gaugg aus seinen früheren politischen Funktionen als Landtagsabgeordneter und Vizebürgermeister von Klagenfurt bereits einen Anspruch auf eine Politikerpension erworben hat, die mit einer Pensionsleistung der PVA gedeckelt werden würde, will Gaugg auch keinen "normalen" Sondervertrag mit Pensionsanspruch (der ihn zudem eine einmalige Beitragszahlung von rund 138 000 Euro bzw. 2 Millionen Schilling kosten würde), sondern einen besonderen Sondervertrag für ein besonderes Sondergehalt.

Der Sozialminister, der vorher schon bei der fraktionellen Absprache zur Wahl von Reinhart Gaugg anwesend war, verwendet sich auch in der Causa Sondervertrag für ein Sondergehalt für Reinhart Gaugg:

"Am Mittwoch zitierte Sozialminister Herbert Haupt PVA- Generaldirektor Ewald Wetscherek zu sich, um für Gaugg zu intervenieren. Er erreichte, dass Gaugg nicht erst, wie zuvor geplant, am 17. Juni, sondern bereits diesen Montag sein neues Büro beziehen kann. Und Haupt deponierte auch den Wunsch, dass seinem Parteikollegen ein Sondervertrag gewährt werden möge." (profil, 3.6.2002)

Reinhart Gaugg: Sondergremium für Sonderprüfung für Sondervertrag für Sondergehalt?

Schon für das vorläufige Gehalt von Reinhart Gaugg ist die Absolvierung der Dienstprüfung B eine Voraussetzung, die allerdings gestundet werden kann. Sozialminister Haupt hat nun im Rahmen einer Dringlichen Anfrage der SPÖ im Bundesrat eine äußerst bemerkenswerte Feststellung gemacht:

"Ich möchte aber auch hinzufügen, dass für diese Dienstprüfungen eine eigene Dienstordnung der Prüfungsablegung existiert, die besagt, dass in diesem Falle die Dienstprüfung nicht mit einem entsprechenden Besuch der Akademie des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger verbunden ist, sondern dass die Dienstprüfung vor einem entsprechenden Sondergremium abgelegt werden kann, was ich für durchaus sinnvoll erachte. Ich halte es tatsächlich nicht für gerechtfertigt, wenn ein leitender Angestellter, wenn er wirklich ein Experte ist, die Zeit für einen meiner Ansicht nach sinnlosen Schulbesuch – verzeihen Sie mir diese drasti-sche volkstümliche Ausdrucksweise! – verschwenden muss"

(BM Haupt, 688. Sitzung des Bundesrates vom 6.6.02, vorläufige Version)


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