Bundesminister Haupt, oberste Aufsichtsbehörde der Sozialversicherungen, drückt nicht nur beide Augen zu, wenn es um die eigene Teilnahme an einer vertraulichen fraktionellen Besprechung und deren Festlegung auf Kandidaten unabhängig von der Arbeit des Personalvorschlagkomitees und des Personalberaters geht;
Bundesminister Haupt hat auch anscheinend kein Problem damit, dass der Überleitungsausschuss die Ergebnisse des Komitees nicht zur Kenntnis nimmt und nur über einzelne Kandidaten in einem merkwürdigen Verfahren abstimmen lässt;
Bundesminister Haupt hat auch kein Problem damit, dass für seinen Parteifreund Gaugg erst ein Sondervertrag für ein Sondergehalt ausgehandelt werden muss;
Bundesminister Haupt legt hingegen dem Generaldirektor der PVA nahe, einen besonderen Sondervertrag auszuhandeln und
Bundesminister Haupt spricht sich im Bundesrat dafür aus, dass die für den Sondervertrag und das Sondergehalt jedenfalls vorgeschriebene Dienstprüfung als Sonderprüfung vor einer Son-derkommission abgelegt werden kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Haben Sie am 14.5.2002 an dem Treffen von FPÖ- und ÖVP-Abgeordneten im Parlament mit dem Zweck einer Absprache über die Postenbestellung in der PVA teilgenommen? Wenn ja, zu bzw. ab welchem Zeitpunkt und zu welchem Zweck?
2. Haben Sie dadurch davon Kenntnis erhalten, dass sich die TeilnehmerInnen an diesem Treffen darauf vereinbart haben, Hrn. Wetscherek zum Generaldirektor und Hrn. Gaugg zum stellvertretenden Generaldirektor der PVA zu wählen?
3. Teilen Sie unsere Ansicht, dass durch diese Absprache das Objektivierungsverfahren mithilfe des Personalberaters Jenewein überflüssig bzw. ausgehebelt wurde? Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde durch die Absprache der Beschluss des Überleitungsausschusses, über dieses Verfahren und die KandidatInnenliste die für die jeweilige Funktion Bestqualifizierten zu wählen, nichtig gemacht? Wenn nein, warum nicht?
5. Haben Sie selbst bzw. Ihr Ministerbüro auf das Zustandekommen der vertraulichen Sitzung am 14.5.2002 Einfluss genommen ?
6. Haben Sie bzw. Ihr Ministerium vor der Sitzung des Überleitungsausschusses am 27.5.2002 schriftlich oder mündlich Kenntnis von der Auswahl der BewerberInnen durch Dr. Jenewein und von der KandidatInnenliste erhalten?
7. Haben Sie bzw. Ihr Ministerium vor der Sitzung des Überleitungsausschusses am 27.5.2002 in irgendeiner Form Einfluss auf die Auswahl der BewerberInnen für die PVA genommen?
8. Werden Sie im Wissen, dass die Absprache den Beschluss und das Auswahlverfahren ausgehebelt hat eine Überprüfung bzw. Aufhebung der Ergebnisse veranlassen?
9. Haben Sie vor der Entscheidung des Überleitungsausschusses gewusst, dass unabhängig von der Wahl eines ständigen Stellvertreters jedenfalls die amtierenden stellvertretenden GeneraldirektorInnen von PVAng und PVArb einen verbindlichen Rechtsanspruch auf den Posten von stellvertretenden GeneraldirektorInnen haben?
10. Halten Sie den Wahlmodus des Überleitungsausschusses, nicht alle qualifizierten KandidatInnen der Kandidatenliste zur Wahl zu stellen, sondern bei der Abstimmung über den Generaldirektor eine ja/nein-Abstimmung, bei der Abstimmung über die Stellvertreter zwei Perso