nen auf dem Stimmzettel zur Wahl zu stellen, für gesetzeskonform bzw. im Einklang mit der Geschäftsordnung des Überleitungsausschusses?
11. Halten Sie die Geschäftsordnung des Überleitungsausschusses, die sich in den Passagen über Abstimmungen ("einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen") auf die Geschäftsordnung des Hauptverbandes bezieht, die eine andere Bestimmung des ASVG (§ 441) zur Grundlage hat als sie der Überleitungsausschuss vorgegeben hat (§ 538c: "einfache Mehrheit entscheidet"), für gesetzeskonform?
12. Halten Sie die Interpretation Ihrer Beamten über das Abstimmungsergebnis Gaugg/Freitag für gesetzeskonform bzw. werden Sie diesbezüglich ein Gutachten in Auftrag geben?
13. Ist es richtig, dass gemäss der Interpretation Ihrer Beamten ein Wahlergebnis von 2 Stim-men für Gaugg und 1 Stimme für Freitag (Rest ungültige Stimmen oder Stimmenthaltungen) auch eine gültige Wahl von Reinhart Gaugg bedeutet hätte?
14. Ist es richtig, dass der Vorschlag, Reinhart Gaugg zu wählen, von Abg. z. NR Martin Graf im Überleitungsausschuss eingebracht wurde?
15. Ist es richtig, dass Dr. Martin Graf auf Vorschlag der Bundeswirtschaftskammer bzw. des Rings Freiheitlicher Wirtschaftstreibender in die PVAng als Versichertenvertreter entsandt wurde?
16. Aus welcher Tätigkeit bezieht Dr. Martin Graf, der beruflich eine Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärter, also als unselbständig Beschäftigter in einer Kanzlei angibt, seine Berechtigung, als Versichertenvertreter der Arbeitgeberkurie aufzutreten?
17. Von welchem Gremium ist Dr. Jenewein mit der Begleitung der KandidatInnenfindung beauftragt worden?
18. Ist es richtig, dass der Überleitungsausschuss keinen Beschluss gefasst hat, Dr. Jenewein den Auftrag zu geben?
19. Von welchem Gremium wird/wurde der Auftrag Jenewein, der nach Ihren eigenen Angaben € 50.000,- berechnet hat, bezahlt?
20. Werden Sie als Aufsichtsbehörde die Auftragsvergabe an Dr. Jenewein überprüfen?
21. Sie haben gegenüber dem Bundesrat erklärt, dass Sie am 14.5., im Klub der freiheitlichen Fraktion einige Teilnehmer der angeblichen Sitzung getroffen haben und sich dort "im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des ASVG über den Stand der Dinge im Überleitungsausschuss erkundigt hätten. Welche Auskünfte haben Sie dabei erhalten?
22. Sie haben auf die Feststellung "im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen" großen Wert gelegt: wer ist "im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen" für den Überleitungsaus-schuss vertretungsbefugt nach außen und daher Ihr Ansprechpartner?
23. Sie haben im Zusammenhang mit der ihrer Meinung nach angeblichen Sitzung des weiteren gesagt: "Ich habe mich bei Herrn Wetscherek, Herrn Haas und bei allen anderen, von den Direktoren der beiden Anstalten beginnend, erkundigt". Waren die Direktoren der beiden Anstalten bei der "angeblichen Sitzung" anwesend?
24. Haben Sie Herrn Haas tatsächlich bei dem vertraulichen Treffen von ÖVP und FPÖ am 14.5. getroffen und sich bei ihm erkundigt? Wenn nein, wann sonst haben Sie sich bei Herrn Haas erkundigt und worüber?
25. "profil" vom 3.6.2002 berichtet über ein Gespräch von Ihnen mit PVA-GD Wetscherek, in dem sie für Gaugg interveniert hätten. Haben Sie bei diesem Treffen für Gaugg interveniert?