verfahrens und aller BewerberInnen, die sich in Treu und Glauben, dass sie bei einer Bewerbung ernst genommen werden, beworben haben! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Und, meine Damen und Herren, das Ganze kostet ja auch Geld! Obwohl der Überleitungsausschuss, wie mir versichert wurde, Herrn Jenewein nicht beauftragt hat, hat Herr Jenewein ein Honorar kassieren dürfen: 50 000 € oder rund 700 000 S – dafür, dass insgesamt 50 BewerberInnen verhöhnt worden sind. Verhöhnt sind sie worden! 50 000 € oder mehr als 700 000 S werden ausgegeben für ein Personalberatungsunternehmen, für ein Verfahren, bei dem von Anfang an festgestanden ist, dass es völlig umsonst, dass es eine reine Farce ist. – Das ist die erste Realität, die wir festhalten.
Aber kommen wir zurück zum Abstimmungsvorgang, meine Damen und Herren: Der Herr Bundesminister hat in einer Dringlichen Anfrage, die es im Bundesrat gegeben hat, erklärt, er sehe da keine Probleme, soweit er das überhaupt sehen könne. Er habe das Protokoll dieser Sitzung noch nicht, aber seine Vertreter in diesem Überleitungsausschuss hätten ihm berichtet, es sei alles in Ordnung gewesen.
Herr Bundesminister! Dazu hätte ich schon einige Fragen. Die eine Frage ist folgende: Zwölf waren für Gaugg, elf waren für Freitag, zwei haben sich enthalten und einer oder eine hat ungültig gestimmt. (Abg. Dr. Petrovic: Das ist keine Mehrheit!) – Ist das eine Mehrheit? (Ruf bei den Freiheitlichen: Eine klare Mehrheit!) – 26 Personen waren anwesend. (Ruf: ... gültigen Stimmen!)
Danke, dass Sie mir das Stichwort "gültige Stimmen" gegeben haben. Sie kennen hoffentlich das Gesetz, das Sie zuvor beschlossen haben, das ASVG, in dem es in dem entsprechenden Paragraphen – ich glaube, es ist der § 538 – nicht heißt, die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entscheidet, sondern wo es nur heißt, die einfache Mehrheit entscheidet. Und das kann nur – da bei anderen Bestimmungen des ASVG ausdrücklich drinnen steht, die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, und in diesem Punkt nicht – so interpretiert werden. Das ist ganz logisch von Seiten des Gesetzgebers – dieser wird sich, also Sie werden sich dabei ja wohl etwas gedacht haben –, dass das die Mehrheit der Anwesenden ist. Die Mehrheit der Anwesenden bei 26 aber ist nicht 12, sondern das ist 14! War es eine Mehrheit von 14? – Nein, weder für den einen noch für den anderen. – Trotzdem: Der Abstimmungsvorgang wird für gültig erklärt.
Es bleibt noch eine Frage zum Abstimmungsvorgang offen: Beim Vorsitzenden wird mit Ja/Nein abgestimmt, bei den Stellvertretern wird nur über zwei abgestimmt und nicht über vier – also welche Willkür bei Abstimmungsvorgängen ist denn noch möglich? Und bei den Stellvertretern wird in einem Ausschließungsverfahren abgestimmt: Wer für Gaugg ist, ist gegen den anderen Bewerber, Herrn Freitag. Ist das irgendwo geklärt gewesen? – Nein, es war nicht geklärt! (Zwischenruf des Abg. Dr. Martin Graf. )
Nein, es ist nicht geklärt. Zeigen Sie mir die Bestimmung, Herr Graf (Abg. Dr. Martin Graf: Geschäftsordnung!), wo Sie den unterschiedlichen Wahlmodus für den Generaldirektor und den Generaldirektor-Stellvertreter festgelegt haben. Das war nicht geklärt! (Abg. Dr. Martin Graf: Geschäftsordnung und Enunzierung des Herrn Vorsitzenden!)
Und deshalb, meine Damen und Herren, hat der Herr Bundesminister – und das ist der Punkt für ihn – ein Problem: Er ist das Aufsichtsorgan, er muss in diesem Fall einschreiten!
Aber kommen wir gleich noch auf Sie, Herr Abgeordneter Graf, zu sprechen: Sie haben den Wahlvorschlag gemacht. (Abg. Dr. Martin Graf: Das ist mein Recht!) – Okay, aber meine Frage – ich habe sie auch an den Herrn Bundesminister gerichtet – ... (Abg. Dr. Martin Graf: Das ist mein Recht!)
Selbstverständlich, wenn Sie ein legitimierter Vertreter sind. (Abg. Mag. Schweitzer: Ist er ja!) Und meine Frage ist schlicht und einfach: Sind Sie ein legitimierter Vertreter? (Abg. Dr. Martin Graf: Selbstverständlich!) – Das, was ich weiß, was ich auf Ihrer Homepage gesehen habe, ist,