ben hat, wobei zwei der Generaldirektor-Stellvertreter mit Sicherheit an Sitzungen der Fraktion der Sozialdemokraten teilgenommen haben; weiters ein Vertreter jener Fraktion, die der Österreichischen Volkspartei zuzurechnen ist! Diese waren also jedenfalls nicht bei einer Vorbesprechung einer Fraktion, die man den Freiheitlichen zuordnen könnte!
Das nur dazu, um einmal vor einer breiten Öffentlichkeit diese so genannte Umfärbelungsaktion klar zu widerlegen und der Tatsache der Teilnahme bestimmter Personen an fraktionellen Vorbesprechungen gegenüberzustellen!
Weiters wurde hier immer wieder die Bestellung eines Personalberatungsbüros zum Zwecke der Auswahl der Kandidaten in Frage gestellt. Dazu darf ich zum wiederholten Male festhalten – ich habe das ja bereits des Öfteren hier und auch im Bundesrat, und zwar im Zuge der Beantwortung einer Dringlichen Anfrage der sozialdemokratischen Bundesrätinnen und Bundesräte, getan –: Das Institut Jenewein wurde nicht vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen mit der Kandidatenauswahl beauftragt, sondern in der PVA und dem dortigen Überleitungsausschuss wurde seitens eines Gremiums von neun Personen der Beschluss gefasst, ein Personalberatungsunternehmen mit der Auswahl der Kandidaten zu betrauen. Mit dieser Aufgabe wurde das Institut Jenewein betraut, und zwar durch den Obmann des PVA-Überleitungsausschusses Haas und dessen beiden Stellvertreter. Meines Wissens trägt dieser Vertrag mit Jenewein auch die Unterschrift des Obmannes des PVA-Überleitungsausschusses, Haas. Jedenfalls ist keine Unterschrift aus dem Bereiche "meines" Ministeriums auf diesem Vertrag zu finden! – Das bitte zu dieser Diskussion im Bundesrat sowie jener bereits heute Vormittag hier im Nationalrat.
Zur oft angesprochenen Frage: Ist ein Mandat mit dieser Position vereinbar oder nicht?, möchte ich sagen: Die rechtliche, die verfassungsmäßige Grundlage dafür, wie das zu sehen ist, kenne ich selbstverständlich auch, denn ich habe das, als die Diskussion darüber entbrannte, vom allseits anerkannten Verfassungsexperten Univ.-Prof. Dr. Mayer prüfen lassen. Herr Univ.-Prof. Dr. Mayer ist in seinem Gutachten auf die Fragestellung eingegangen, ob dieser Posten mit einem Mandat kompatibel ist, und er hat das mit einem eindeutigen Ja beantwortet.
Herr Kollege Öllinger, Sie als Sozialsprecher der Grünen wissen sicherlich auch – wie übrigens viele andere hier im Hohen Hause –, dass die Dienstordnung sogar expressis verbis vorsieht, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wenn sie ein öffentliches Mandat ausüben, seitens des Dienstgebers die hiefür notwendige Zeit einzuräumen ist. Daher nochmals: Sogar die Dienstordnung schließt das nicht aus! (Abg. Öllinger: Das war nie die Frage ...!) – Ich danke Ihnen, dass Sie jetzt auch mit diesem Zwischenruf bestätigt haben, dass das keine Frage ist.
Da Sie, Herr Abgeordneter Öllinger, hier auch behauptet haben, ich wäre in dieser Sache meiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen: Selbstverständlich bin ich ihr nachgekommen und habe in diesem Zusammenhang auch Rechtsgutachten eingeholt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Nun zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage, zunächst zu den Fragen 1 bis 5:
Hinweisen möchte ich auch auf das, was ich bereits zum "Wahrheitsgehalt" anlässlich der Prä-sentation dieses angeblichen "Protokolls" durch Kollegen Nürnberger hier im Hohen Hause dargelegt habe. Das, was ich bereits damals zum "Wahrheitsgehalt" dieses ominösen "Protokolls" gesagt habe, kann ja nachgelesen werden.
Ihnen, die Sie ja nicht bei der letzten Bundesratssitzung dabei waren, darf ich zur Kenntnis bringen, was ich in Beantwortung dieser mir bereits von den sozialdemokratischen Bundesrätinnen und Bundesräten gestellten Fragen im Bundesrat gesagt habe.
Ich war bis 17.41 Uhr am gegenständlichen Tag im Sozialausschuss. – Im Übrigen darf ich Ihnen auch empfehlen, alles über den Verlauf dieser Sitzung des Sozialausschusses nachzulesen! Wenn Sie das tun, können Sie nämlich auch unschwer den Zeitpunkt des Sitzungsendes ersehen. – Ich meine daher, dass diese Frage außer Streit steht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)