Zum weiteren Ablauf: Nach Beendigung dieser Ausschusssitzung am 14. Mai habe ich mich mit einem Abgeordneten dieses Hauses über die Familienhospizkarenz sowie über eine Terminfrage unterhalten. Danach wurde von den anwesenden Personen mit mir eine Terminvereinbarung für die Nachverhandlungen betreffend Karenzgesetz getroffen. Gegen 18 Uhr habe ich die Räumlichkeiten des Klubs der Freiheitlichen betreten.
Herr Abgeordneter Öllinger, ich glaube, das ist – meiner Einschätzung nach und nachdem Sie und weitere Angehörige Ihrer Fraktion ja auch an diesen Vorgesprächen bezüglich Termin-setzung teilgenommen haben – ein durchaus nachvollziehbarer und realistischer Zeitrahmen, dass ich eben um rund 18 Uhr in die Räumlichkeiten des Klubs der Freiheitlichen gekommen bin.
Der weitere Ablauf – und ich zitiere dazu aus dem Stenographischen Protokoll des Bundes-rates, 688. Sitzung –:
"Ich habe nie bestritten ..., im Klub der freiheitlichen Fraktion einige Teilnehmer der angeblichen Sitzung getroffen zu haben. Dort habe ich mich in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des ASVG über den Stand der Dinge im Überleitungsausschuss erkundigt."
Am 15. Mai 2002 – um Ihnen das nochmals in Erinnerung zu rufen – habe ich, und zwar um zir-ka 7 Uhr früh, im Ministerium mit dem Obmann des Überleitungsausschusses, Haas, ein Gespräch geführt. Auch habe ich mich – über Monate laufend – bei Entscheidungsträgern über den aktuellen Stand der Zusammenführung erkundigt, und zwar bei Herrn Wetscherek, bei Herrn Haas und bei anderen dieser beiden Pensionsversicherungsanstalten.
Auch hat – zu unterschiedlichen Zeiten – eine Reihe von Betriebsräten, von Mitarbeitern beider Institute, von Ärzten und ärztlichen Mitarbeitern zu diesem damals laufenden Vorhaben der Zusammenlegung dieser zwei Anstalten bei mir vorgesprochen. – Ich führe das deswegen so ausführlich an, damit dann nicht der eine oder andere sozusagen in den Geruch kommt, an "Geheimgesprächen" teilgenommen zu haben.
Es hat dazu also eine Reihe von Sitzungen gegeben. Und: Laut ASVG habe ich als Aufsichts-behörde sogar die Pflicht, mich kundig zu machen, wie der entsprechende Stand der Dinge ist und der Vorgang abläuft.
Meine Damen und Herren! Ich darf Sie also nochmals darauf hinweisen: Schluss der Sitzung des Sozialausschussses: 17.41 Uhr, um 18 Uhr bin ich in den Klub der Freiheitlichen gekommen und habe mich dort bei einigen Damen und Herren – im Sinne des ASVG! – über den Stand der Dinge und ihre Einschätzung dazu erkundigt.
Zur Frage 2:
Durch Gespräche, die ich in Umsetzung des § 420 ASVG gehalten habe, habe ich erfahren, dass Dr. Wetscherek, Dr. Ehrenstein, Herr Freitag, Kollege Gaugg und andere als qualifiziert angesehen wurden.
Zur Frage 3, die lautet:
"Teilen Sie unsere Ansicht, dass durch diese Absprache das Objektivierungsverfahren mithilfe des Personalberaters Jenewein überflüssig bzw. ausgehebelt wurde? Wenn nein, warum nicht?"
Ich halte die Beiziehung eines unabhängigen Personalberatungsunternehmens bei Funktionsvergaben in einem Betrieb im öffentlichen Bereich, der noch dazu das zweithöchste Budget dieser Republik hat, für wichtig und sehe damit die Forderung nach Objektivierung als erfüllt an, wenn eine Vorauswahl von Kandidatinnen und Kandidaten, die sich beworben haben, nach die-sem Grundsatz erfolgt.