Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 125

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Ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass es bei besagter Sitzung eine Sitzungsunterbrechung gab, da es zunächst seitens der dortigen sozialdemokratischen Fraktion eine Meinung in Bezug auf das Abstimmungsverfahren und dessen Rechtmäßigkeit gab, wie Sie von den Grünen das heute hier bei Ihrer Anfrage skizziert haben, Herr Kollege Öllinger. – Gegen Ende der Sitzung hat jedoch die dortige sozialdemokratische Fraktion ihre Bedenken zurückgezogen und sich der Rechtsansicht der Beamten meines Ministeriums sowie den offensichtlich in der Zeit der Sitzungsunterbrechung eingeholten Rechtsansichten angeschlossen.

Zur Frage 9:

Bis zum 31. Dezember 2002 bestehen die Sozialversicherungsträger der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten und der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter weiter – und damit auch die Posten der stellvertretenden GeneraldirektorInnen. Über diesen Zeitraum hinaus besteht nach der Dienstordnung ein Rechtsanspruch auf Weitergewährung der Bezüge, auf die Dienstposten jedoch nicht mehr.

Meine Damen und Herren! Besetzungen über einen kurzen Zeitraum von einem halben Jahr sind bei Wirtschaftsunternehmen durchaus üblich, um die Kontinuität der Führung in einem Überleitungsprozess in Unternehmungen zu gewährleisten.

Zur Frage 10:

Es handelt sich dabei nicht um eine "Wahl", sondern um einen Beschluss des Überleitungsausschusses zur Aufnahme eines leitenden Dienstnehmers. Das Procedere entspricht der Geschäftsordnung des Überleitungsausschusses.

Zur Frage 11:

Diese Bestimmung ist durchaus auch in anderen Geschäftsordnungen üblich.

Zu den Fragen 12 und 13:

Festgehalten wird, dass über den gesamten Vorgang der Beschlussfassung ein schriftliches Wortprotokoll aufgenommen wurde. Dieses Protokoll ist heute, am 12. Juni 2002, also mehr als 14 Tage nach der maßgebenden Sitzung, noch immer nicht in meinem Ministerium eingelangt. Das kann ich Ihnen, nach Rückfrage bei meinen Beamten, mitteilen.

Meinen Beamten, die in ihrer Eigenschaft als Vertreter der Aufsichtsbehörde an der Sitzung teilgenommen haben, stellte sich die Beschlussfassung wie folgt dar:

Erste Beschlussfassung: als leitender Angestellter Hofrat Dr. Ewald Wetscherek; von 26 Stimmen wurden 24 Stimmen für den Genannten abgegeben.

Zweite Beschlussfassung: als Stellvertreter des leitenden Angestellten Abgeordneter zum Nationalrat Reinhart Gaugg. Von 26 Stimmen entfielen zwölf Stimmen auf den Genannten; elf Stimmen auf den früheren Stellvertreter des leitenden Angestellten Robert Freitag; eine Stimme war ungültig; zwei Stimmenthaltungen.

Auf Grund der Bestimmungen des § 538c Abs. 3 ASVG sowie der Bestimmungen der Geschäftsordnung des Überleitungsausschusses, wonach bei schriftlicher Abstimmung die Abgabe eines leeren oder ungültigen Stimmzettels als Stimmenthaltung gilt und Stimmenthaltungen bei der Ermittlung des Abstimmungsergebnisses unberücksichtigt bleiben, war davon auszugehen, dass die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen mit zwölf Stimmen erfüllt ist.

Dieser Umstand wurde zunächst von der dortigen sozialdemokratischen Fraktion in Zweifel gezogen, die die Meinung vertrat, dass von 26 Stimmen die einfache Mehrheit durch den Abge-ordneten Gaugg zum Nationalrat nicht erreicht worden sei. – Gegen Ende der Sitzung, nach einer halbstündigen Sitzungsunterbrechung, hat die sozialdemokratische Fraktion diese Beden


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