Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 127

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Ich glaube, sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft gilt – wie ja dieser Liste zu entnehmen ist –, dass es nach der derzeit gültigen Dienstordnung auch für ältere Dienstnehmer, wenn sie im Bereich der Träger aufgenommen werden wollen, notwendig ist, Sonderverträge abzuschließen, und ich meine daher, dass da eine Gleichbehandlung aller stattfinden sollte. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zur Frage 27:

Die Ausgestaltung des Sondervertrages ist Angelegenheit des Dienstgebers und des Dienstnehmers, und zwar nach den üblichen dienstrechtlichen Bestimmungen. Sie wissen selbst, dienstrechtliche Bestimmungen sind Kollektivverträge, die DOA oder andere. Diese sind nicht in meinem Wirkungsbereich und in meinem Bereich als Aufsichtsbehörde gelegen.

Zur Frage 28:

Abgeordneter Gaugg hat meines Wissens seit 1. Juni einen Arbeitsvertrag nach den kollektivvertraglichen Bestimmungen, aber keinen Sondervertrag, wie es heute Vormittag bereits in der Aktuellen Stunde für jedermann hörbar und sichtbar hier dargestellt worden ist.

Zu den Fragen 29 bis 31:

Die Frage eines allfälligen Sondervertrages haben die zuständigen Selbstverwaltungskörper – zunächst der Überleitungsausschuss und die Geschäftsführung des Hauptverbandes – und Herr Abgeordneter Reinhart Gaugg als Dienstnehmer zu klären. Mir steht das Aufsichtsrecht über die Rechtmäßigkeit dieser Beschlüsse zu.

Zur Frage 32:

Der diesbezügliche Vertrag wurde der Aufsichtsbehörde noch nicht zur Zustimmung vorgelegt, daher kann ich mich dazu auch nicht weiter äußern.

Zur Frage 33:

Herr Abgeordneter zum Nationalrat Reinhart Gaugg wird genauso behandelt wie vergleichbare Dienstnehmer in der Sozialversicherung auch. Ich glaube, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz unbestritten sein sollte.

Zu den Fragen 34 und 35:

Die Prüfungsordnung enthält lediglich Bestimmungen über den Ablauf der Prüfung. Die Zusammensetzung der Prüfungskommission obliegt dem Hauptverband. In der Vergangenheit wurde die Zusammensetzung dieser Kommission bei bestimmten, einer Fraktion zustehenden Kandidaten mit Herrn Präsidenten Sallmutter abgestimmt. Es gibt einige Fälle, in denen solche Kommissionen in Abstimmung mit dem Präsidenten des Hauptverbandes auch tatsächlich die Prüfung abgenommen haben.

Zur Frage 36:

Herr Abgeordneter Gaugg hat gegenüber dem Überleitungsausschuss beziehungsweise seinen Mitgliedern jeweils schriftlich oder mündlich kundgetan, dass er im Falle seiner Wahl auf sein Abgeordnetenmandat verzichten werde. Das ist eine Angelegenheit, die auf Grund der Verfassungslage Kollege Gaugg, und ausschließlich er, beantworten kann. Zur rechtlichen Bewertung dieser Frage habe ich Ihnen ohnehin schon die Schlussfolgerung, zu der Univ.-Prof. Dr. Mayer. in seinem Gutachten kommt, zur Kenntnis gebracht.

Ich hoffe, ich habe damit Ihre Anfrage erschöpfend genug beantwortet. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Bundesminister.


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