Sie haben sich halt ein bisschen erkundigt und hatten keine Meinung dazu. Das war irgendwann nach 18 Uhr. Wie lang, warum und wieso, das weiß man nicht. Ob das zu einem Ergebnis führte, weiß man auch nicht. (Abg. Böhacker: Aber Sie wissen alles! Sie sind allwissend!) Es geht dann erst wieder um 7 Uhr in der Früh weiter.
Ich weiß natürlich nicht, was dort war. Ich kann aber die Ereignisse sehr genau nachvollziehen, nämlich dass es jedenfalls für den Posten des Generaldirektors einen Vorschlag von zwei geeigneten Personen gab – es wurde aber nur über einen abgestimmt. Die Frage von Karl Öllinger, was mit dem Zweiten geschehen sei, wurde nicht beantwortet. Auch das ist ein dunkles Loch. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Böhacker. )
Für den Stellvertreter gab es vier als geeignet eingestufte Personen – zwei davon werden einer weiteren Behandlung unterzogen. Und was ist mit dem Rest? – Dazu liest der Herr Bundesminister jetzt den "U-Express", von dem ich nicht annehme, dass das drinsteht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger. )
Also irgendetwas war da in den Abendstunden – keine Vorentscheidung, angeblich eine Sitzung, aber plötzlich sind Personen von der Liste verschwunden, und ein Personalberater, der eingeschaltet ist, berät dann nicht mehr hinsichtlich des Personals, sondern erhält einen Marketingvertrag.
Wissen Sie, wie das nur auf Grund der Dinge, die nach außen sichtbar wurden, aussieht? – Man setzte natürlich ein seriöses Personalberatungsunternehmen dafür ein, geeignete Bewerber und Bewerberinnen zu finden. (Abg. Dr. Pumberger: "Bewerberinnen" müssen Sie zuerst sagen!) – Dann stellte sich heraus, dass die entscheidende Sitzung schon vorher stattgefunden hat. Die spätere Sitzung, in der mehr Personen genannt wurden, hatte keinen Einfluss. Der Gedanke, dass der Personalberater dann ärgerlich sein könnte, drängt sich auf.
Der Marketingvertrag, der ja nicht wirklich zu den Aufgabenbereichen des Personalberatungsunternehmens gehört, sieht also ein bisschen danach aus, als hätte man damit einen möglicherweise verärgerten Personalberater in anderer Weise friedlich, freundlich oder auch ruhig gestellt. Dieser Eindruck drängt sich jedenfalls nur anhand der Tatsachen, die bekannt geworden sind, auf.
Herr Bundesminister! Der rechtlich allerhärteste Punkt – und auch der wird sich nicht aus dem "U-Express" ableiten lassen – ist die Frage der Geschäftsordnung des Überleitungsausschusses. Ich war diesbezüglich sehr gespannt, was Sie auf die Frage 11 antworten würden. Die Argumentation ist nämlich eine sehr schlüssige (die Abgeordneten Öllinger und Dr. Cap: Das steht im "U-Express"!): Es gibt einerseits § 538c ASVG, die Grundlage für den Überleitungsausschuss, und andererseits § 441 ASVG. Diese haben unterschiedliche Bestimmungen, was Mehrheitsfindungen betrifft. (Abg. Böhacker: Das ist alles so kompliziert!)
In der Regel ist es so, wenn der Gesetzgeber in einem Gesetz verschiedene Ausdrücke wählt, dann ist das auch verschieden auszulegen. Das heißt, es sind verschiedene Inhalte gemeint. Und wie immer Sie es auslegen: Der unter den verbliebenen Bewerbern, nach Abzug der verschwundenen Bewerber, übrig gebliebene Gaugg hat in keinem Fall die erforderliche Mehrheit.
Wäre es notwendig – was an sich gesetzeskonform ist, wenn man auf die Gesetzesbestimmungen betreffend den Überleitungsausschuss schaut –, die einfache Stimmenmehrheit der Anwesenden zu erreichen, dann wären das 14 Stimmen. – Diese Anzahl hatte er sicher nicht.
Gaugg hat aber auch nicht die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen, denn sonst müsste das Gesetz ja nicht zwischen ungültigen Stimmen und Stimmenthaltungen unterscheiden. Es ist also völlig klar, dass die Enthaltungen zu den gültigen Stimmen zählen. Auf diese Weise wollte eben der Wähler oder die Wählerin zum Ausdruck bringen: Ich möchte nicht ungültig wählen. – Es gab ja eine ungültige Stimme.
Andernfalls könnte man ja gleich sagen: Das ist ein Topf, in den diese Stimmen kommen. Das ist nach dem Gesetz aber eindeutig nicht der Fall.