Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 162

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Zum Dritten wird mit dieser Novelle ermöglicht, dass die Polizei auch private Personen gegen Entgelt zur verdeckten Ermittlung einsetzt und sie mit einer falschen Identität ausstattet. Über diese Personen wird eine elektronische Datenbank eingerichtet, in der auch sensible und strafrechtsbezogene Daten gespeichert werden können. – Dagegen verwahren wir uns, das lehnen wir auf das Schärfste ab! Das erinnert an Methoden von autoritären Staaten, weil es keinerlei Kontrolle und Verantwortlichkeit der eingesetzten Personen gibt und dadurch eigentlich dem Minister ermöglicht wird, sich sozusagen eine private Geheimpolizei aufzubauen.

Eine solche hat er ja schon, das so genannte BIA im Innenministerium. Diese Geheimdaten werden bei Herrn Dr. Haidinger verwaltet. Da tickt in Wahrheit eine Zeitbombe, denn ohne dass die Richtigkeit und Herkunft der Daten überprüfbar wäre, können sie natürlich gegen jede Privatperson, aber auch gegen die Kolleginnen und Kollegen im Sicherheitsapparat eingesetzt werden. Wir halten das für außerordentlich bedenklich!

Zum Vierten wird eine DNA-Datenbank eingerichtet, das heißt, dass alle Bediensteten der Sicherheitsbehörden quasi in einer zentralen Evidenz gespeichert werden. Und das, so behaupte ich, ist ein drastischer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bediensteten, weil dadurch natürlich auch die Möglichkeit besteht, die Daten in anderer Weise zu verwenden. Das ist in keiner Weise kontrollierbar!

Vor allem ist zu kritisieren, dass diese Daten nicht anonymisiert sind. Bei der Straftäterdatei ist es so, dass diese Daten anonymisiert sind. Das zuständige Institut in Innsbruck hat auf der einen Seite lediglich eine Nummer und die DNA-Probe, das Ministerium hat auf der anderen Seite den Namen und die Nummer, aber nicht die DNA-Probe. Daher ist sichergestellt, dass ein Schutz, eben die Anonymisierung dieser Daten gewährleistet ist. Für Straftäter gibt es das, für die Sicherheitsexekutive sehen Sie das aber nicht vor. Das halte ich für außerordentlich bedenklich!

Meine Damen und Herren! Heute bringen die Grünen einen Misstrauensantrag gegen Sie, Herr Bundesminister, ein. Die Frage ist: Soll man diesem Misstrauensantrag beitreten beziehungsweise warum sollte man diesem Misstrauensantrag beitreten?

Die Frage ist zum einen: Sind Sie ein Sicherheitsminister oder sind Sie ein Unsicherheitsminister? – Ich sage, Sie sind ein Unsicherheitsminister, denn, Herr Bundesminister, wenn man sich Ihre Kriminalstatistik anschaut, die Sie vorgelegt haben – allerdings noch nicht dem Parlament –, dann ist klar erkennbar, dass die Aufklärungsrate massiv zurückgegangen ist.

Die Aufklärungsrate aller strafbaren gerichtlichen Handlungen ist von 48,7 auf 41,7 Prozent zurückgegangen. Und im Besonderen ist die Aufklärungsrate bei Verbrechen von 35 Prozent auf 22,8 Prozent zurückgegangen. Da, Herr Bundesminister, ist Ihnen vorzuwerfen, dass Sie kein Sicherheitsminister sind, sondern einer, der durch seine Maßnahmen eher der Unsicherheit das Wort redet. (Beifall bei der SPÖ.)

Außerdem, Herr Bundesminister – und das muss man sich bei einem Misstrauensantrag ja fragen –, frage ich Sie: Sind Sie jemand, der die Wahrheit liebt oder der es mit der Wahrheit vielleicht nicht so genau nimmt? – Ich behaupte, Sie sind einer, der als Unwahrheitsminister zu bezeichnen ist. Und ich begründe das auch:

Herr Bundesminister! Allein mit der Kriminalstatistik schwindeln Sie; da wird in Wahrheit der Öffentlichkeit eine Mogelpackung verkauft. Ich habe in einer Zeitung gelesen, dass ein Kriminalist gemeint hat, eine mögliche Erklärung orte er in der geänderten Zählweise der Delikte. Sie präsentieren ja ein starkes Absinken der Zahl der Delikte, obwohl Sie immer noch mehr als eine halbe Million strafbarer Delikte pro Jahr haben.

Sie, Herr Minister Strasser, sind der erste Minister, der in den beiden Jahren seiner Ministerschaft je mehr als eine halbe Million – Sie sind ja geradezu ein "Delikte-Millionär", Herr Bundesminister – an Delikten zu verzeichnen hat. Durch die geänderte Zählweise der Delikte und die Umstellung der EDV-Auswertung zählen seither 20 Sachbeschädigungen eines Serientäters – kaum zu glauben, heißt es in der Zeitung – nur noch als ein einziger Fall. Früher ist das immer


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