Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 161

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Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. (Abg. Schieder: Das ist ein Bericht, Herr Präsident, kein Gesetzentwurf!)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1177 der Beilagen, Herr Abgeordneter, wenn Sie einverstanden sind. (Heiterkeit.)

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf, nämlich 1177 der Beilagen, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Es ist dies einstimmig auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1178 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das Gesetz ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1138 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Passgesetz 1992, das Bundesgesetz über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen und das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert werden (SPG-Novelle 2002) (1170 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Parnigoni. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

17.54

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir behandeln heute das Sicherheitspolizeigesetz. Ich halte dazu fest, dass es bei diesem Gesetz eine Reihe wesentlicher Maßnahmen gibt.

Zum Ersten eine, die wir als durchaus positiv empfinden, nämlich die Ausweitung des Zeugenschutzes auf Angehörige.

Zum Zweiten gibt es allerdings die Übertragung des Fund- und Passwesens von der Polizei in den Bereich der Gemeinden. Hier, Herr Bundesminister, ist abzuklären, warum Sie das entgegen den Zusagen, die Sie im Ministerialentwurf den Gemeinden gegenüber getätigt haben, dass nämlich auch in Zukunft Fundgegenstände in den Wachzimmern abgegeben werden können und dann weitergeleitet werden, nunmehr im Gesetzentwurf nicht mehr vorgesehen haben. Die Gemeinden fühlen sich durch diese Vorgangsweise massiv brüskiert und von Ihnen hinters Licht geführt.


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