Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 204

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prüfen, ob es die Originalverpackungen sind, ob es die Originalkennzeichnungen sind und ob es eine deutsche Gebrauchsanweisung gibt – aus, das war es!

Herr Bundesminister! Der Zwischenruf bezüglich Deutschland ist korrekt. Noch betrifft es Deutschland. Es kann aber morgen ein weiteres Land in dieser Verordnung enthalten sein, und in zwei Jahren ist dem Import Tür und Tor geöffnet.

Das widerspricht unserer Vorstellung von Nachhaltigkeit. Es widerspricht dem, was wir uns unter einem "Feinkostladen Österreich" vorstellen, und es ist schlicht und einfach nicht notwendig. Herr Bundesminister! Im Grünen Bericht ist nachzulesen, dass es bereits gewaltige Mengen an Pestiziden und Pflanzenschutzmitteln in Österreich gibt. Wir haben nach den Wirkstoffen gerechnet 3 700 Tonnen, nach den absoluten Mengen gerechnet 7,5 Millionen Kilogramm Pestizide – Gifte – bereits jetzt im Land. – Das war im Jahr 2000, der Wert wird bereits höher sein.

Das bedeutet pro Österreicherin und pro Österreicher, egal welchen Alters: ein Kilogramm pro Einwohner und Jahr an Pflanzenschutzmitteln, gut geprüft durch Einrichtungen, die wir hatten. Herr Minister! Ich hoffe nicht, dass Sie es notwendig haben, dieses Gesetz zu schaffen, damit diese Einrichtungen auf einmal nicht mehr wirken können, denn ich bin von ihrer Qualität überzeugt. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist für den "Feinkostladen Österreich" der falsche Weg! Wir glauben nicht, dass dieser Giftimport notwendig ist. Wir werden auch die Verantwortung jedes einzelnen Abgeordneten hier im Hohen Haus festhalten. Wir werden Ihnen die Gelegenheit geben, bei der namentlichen Abstimmung dazu Stellung zu nehmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

20.47

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwarzenber-ger. – Bitte.

20.47

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kummerer hat immerhin zugegeben, dass dieses Agrarrechtsänderungsgesetz, das elf Gesetzesmaterien zusammenfasst und eine Anpassung an die Agentur für Lebensmittelsicherheit mit sich bringt, positive Veränderungen beinhaltet.

Er hat zwar ein einziges von diesen elf Gesetzen – das Pflanzenschutzmittelgesetz – kritisiert, aber ich muss Herrn Abgeordneten Kummerer schon daran erinnern, dass es derzeit nur mit Deutschland eine solche gegenseitige Anerkennung gibt, dass in Deutschland immerhin seit mehr als drei Jahren eine rot-grüne Regierung besteht und dass es dort eine Ministerin gibt, die für Konsumentenschutz, Verbraucherschutz und Landwirtschaft zuständig ist. (Zwischenrufe der Abgeordneten Gradwohl und Schwemlein. )

Das heißt – und das freut mich ja an und für sich –, dass Sie dem ÖVP-Landwirtschaftsminister in Österreich mehr Kompetenz zutrauen als der grünen Ministerin in Deutschland, weil Sie fürchten, es könnten schlechtere deutsche Produkte auf den österreichischen Markt kommen. (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer: Im November ... zugelassen!)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Dieses umfassende Reformpaket bringt Anpassungen an das EU-Recht, die die Markttransparenz bei landwirtschaftlichen Betriebsmitteln erhöhen und zu einer weiteren Angleichung des Preisniveaus bei Produktionsmitteln im Binnenmarkt führen werden.

Diese Gesetzesmaterie beinhaltet eine verstärkte länderübergreifende Zusammenarbeit bei der Betriebsmittelzulassung zur weiteren Verbesserung der Betriebs- und Lebensmittelsicherheit, aber auch die Umsetzung der Ergebnisse dieser länderübergreifenden Zusammenarbeit durch Zulassung von Pflanzenschutzmitteln aus vergleichbaren Ländern mit höchsten Standards – wie zum Beispiel Deutschland – auch für den österreichischen Markt, weiters eine Modernisie


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