Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 205

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rung und Erhöhung der Kontrolleffizienz bei der Betriebsmittelproduktion, das Bestreben, Bauern höchstmögliche Sicherheit bei den Betriebsmitteln zu gewähren, und auch eine Erhöhung der Betriebsmittelqualität sowie den Schutz der Umwelt durch das Verbot bestimmter Ausgangsstoffe bei der Produktion.

Wir legen auf umweltschonende und modernste Pflanzenschutzmittel für die österreichische Landwirtschaft Wert, die bis jetzt auf Grund der Kleinheit des österreichischen Marktes bei uns nicht zugelassen wurden. Es sind dies moderne Mittel, die etwa auch im biologischen Landbau angewendet werden können.

Weiters werden damit eine dauerhafte Sicherung der Versorgung mit standortangepasstem heimischem Pflanzgut, eine verbesserte Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte durch Einführung internationaler Qualitätskennzeichnungen und Wettbewerbsgleichheit für die heimische Landwirtschaft mit europäischen Mitbewerbern bewirkt. Dies stellt einen wichtigen Schritt der Entlastungsoffensive im Betriebsmittelbereich und bei der Verwirklichung des Binnenmarktes dar. – Es ist wirklich eine lange Reihe von positiven Maßnahmen, die wir mit diesem Agrarrechtsänderungsgesetz nun für die österreichische Landwirtschaft beschließen!

Es ist wirklich nicht erklärbar, dass wir zwar im Lebensmittelbereich einen Binnenmarkt haben und Lebensmittel, die in Deutschland, Holland, Dänemark, Frankreich, Italien, Spanien oder Portugal unter den dort herrschenden Voraussetzungen hergestellt werden, sehr wohl auf den österreichischen Markt gelangen dürfen, hier jedoch die österreichischen Bauern im Zusammenhang mit den Betriebsmitteln wesentlich höhere Preise bezahlen müssen. Nun wird versucht, auch in diesem Bereich den Binnenmarkt einzuführen, und es geht hier überhaupt nicht darum, mehr Pflanzenschutzmittel einzusetzen, sondern die bestmöglichen Pflanzenschutzmittel in vergleichbaren Preiskonstellationen zu den übrigen europäischen Staaten im Binnenmarkt einzusetzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Vorerst erfüllt nur Deutschland diese strengen Bestimmungen, dass wir nämlich auch Pflanzenschutzmittel, die in Deutschland zugelassen sind, in Österreich anwenden dürfen. Es gibt jetzt Verhandlungen mit Holland. – Ich möchte hier auf die Annonce der chemischen Industrie in der gestrigen "Kronen Zeitung" antworten: Wenn die Industrie in der Lage ist, bei uns die Pflanzenschutzmittel mit ähnlichen Preisen auf den Markt zu bringen, dann wird kein Händler anderswo einkaufen, wenn es sich um dasselbe Produkt handelt. Und auch die deutsche Konsumentenschutz- und Landwirtschaftsministerin Künast hat erklärt, dass das eine sehr gute Entwicklung ist und sie dafür Sorge tragen wird, dass Pflanzenschutzmittel, die in Österreich unter diesen strengen Kriterien zugelassen werden, ohne eine eigene Zulassung auch nach Deutschland verbracht werden können. Das heißt: Wenn unsere chemische Industrie leistungsfähig ist, kann sie damit auch den deutschen Markt erobern.

Weiters geht es auch noch um das Düngemittelgesetz, welches eine Erhöhung der Produktionssicherheit bei Düngemitteln zum Inhalt hat. Außerdem ist auch das Futtermittelgesetz betroffen, wobei die entsprechende Neuregelung die Produktsicherheit für die Landwirte in diesem Bereich weiter erhöhen soll. Darüber hinaus werden die Kontrollen effizienter.

Auch das Weingesetz wird geändert. Mein Kollege Zweytick wird noch einen entsprechenden Abänderungsantrag einbringen, der von der Weinwirtschaft gewünscht ist, um virusresistente, alte österreichische Weinsorten auch für die Zukunft zu erhalten.

Außerdem wird auch das Forstliche Vermehrungsgutgesetz geändert.

Insgesamt wird mit dem heute beschlossenen Agrarrechtsänderungsgesetz ein wichtiger Schritt zur nachhaltigen Sicherung der heimischen Landwirtschaft gesetzt. Zukünftig stehen den österreichischen Landwirten Betriebsmittel zur Verfügung, mit welchen ihre Berufskollegen in der Europäischen Union bereits seit langem arbeiten können. Durch das neue Gesetz können ohne großen bürokratischen Aufwand nach genau festgesetzten Regelungen Betriebsmittel, die in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen sind, auch in Österreich angewendet werden. Auf Grund


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