Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 206

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der Kleinheit des österreichischen Marktes wurden in der Vergangenheit oftmals neue, effizientere und umweltschonendere Mittel gar nicht zur Zulassung angemeldet.

Das Agrarrechtsänderungsgesetz ist gerade im Hinblick auf die EU-Erweiterung ein zentraler Meilenstein zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft. Es garantiert höchste Standards bei landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und bringt eine umfassende Entbürokratisierung mit sich.

Ich danke unserem "Lebensminister" Willi Molterer, dass er dieses landwirtschaftliche Betriebsmittelgesetz in dieser Form dem Nationalrat zugeleitet hat! Wir werden diese Verbesserung für die österreichischen Bauern mit Freude beschließen.

20.55

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. – Bitte.

20.56

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vorneweg ein paar Anmerkungen zu Teilbereichen dieses Agrarrechtsänderungsgesetzes machen, das wir im Ausschuss intensiv diskutiert haben. Wir werden eine getrennte Abstimmung verlangen und können teilweise auch zustimmen.

Zustimmen können wir einerseits zum Bereich des forstlichen Vermehrungsgutes. Herr Bundesminister! Wir haben im Ausschuss ausführlich mit Ihnen diskutiert. – Ich glaube, es ist dies ein Schritt in Richtung mehr Biodiversität und Sicherung dieser Biodiversität. Das haben wir, wie ich meine, ausdiskutiert, und da werden wir mitgehen.

Bei der Änderung des Düngemittelgesetzes geht es um ein Verbot unbehandelter oder kommunaler Klärschlammkomposte und Klärschlämme in Düngemitteln. – Auch dies ist ein kleiner Schritt, den wir grundsätzlich für notwendig halten. Andererseits möchte ich in diesem Zusammenhang anmerken, dass wir den Einsatz von Klärschlämmen in der Landwirtschaft grundsätzlich neu überdenken müssen, aber das bedarf einer längeren Debatte, die wir heute hier nicht führen können. Ich glaube, dass es auch richtig ist, dass man den Einsatz von bestimmten tierischen Produkten wie Hornmehl und Hornspäne, die auch im klassischen Biolandbau eingesetzt werden, mit dieser Novelle möglich macht. Auch da können wir zustimmen, Herr Bundesminister.

Nun aber zu dem auch in der Öffentlichkeit und zu Recht sehr intensiv diskutierten Bereich der Liberalisierung im Pflanzenschutzmittelrecht. – Herr Bundesminister! Diesbezüglich gehen Sie konsistent den Weg in Richtung Deregulierung. Sie geben wichtige Umweltschutzrechte Ihres Ressorts auf, und das als Umweltverantwortlicher für die österreichische Landwirtschaft und für die österreichischen Naturgrundlagen. Das ist – wir haben bereits im vorigen Plenum darüber diskutiert – gerade unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit völlig unverständlich. (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Herr Bundesminister! Es ist einfach nicht erklärbar, warum jetzt auf einmal Pflanzenschutzmittel, die der EU-Verordnung gar nicht entsprechen müssen, importiert werden können. Das ist doch der Tatbestand! Auch wenn Renate Künast Agrarministerin und Verbraucherschutzministerin in Deutschland ist, sind in der Liste der zugelassenen Mittel auch noch solche enthalten, die vorher zugelassen wurden und nicht der EU-Verordnung entsprechen. – Eine diesbezüglich Überprüfung, Herr Bundesminister, steht dringend an, und es wird diese auch geben, wenn Renate Künast weiterhin für dieses Ressort zuständig bleibt, was ich sehr wohl hoffe und auch erwarte. (Bundesminister Mag. Molterer: Da unterscheiden wir uns! Da haben wir unterschiedliche Meinungen! – Zwischenruf des Abg. Auer. )

Herr Bundesminister! Wir haben im Ausschuss auch über die Anwendung diskutiert. Sie wissen genau, dass wir im Weinbau in Österreich einen ganz anderen Reihenabstand haben. Daher würden Anwendungsempfehlungen deutscher Pflanzenschutzmittelhersteller im Weinbau in Österreich zu einer Überdosierung führen. Wenn Sie diese Mittel vereinfacht zulassen, dann ist


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