Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 220

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strikter Orientierung an sozialer Gerechtigkeit und nachhaltiger Forcierung des Biolandbaus in Österreich wurde in der letzten Ausschusssitzung auf Antrag des Abgeordneten Zweytick schon zum wiederholten Male von den Regierungsparteien vertagt und nicht behandelt.

Es ist nur zu hoffen, sehr geehrte Damen und Herren, dass alle Vertreter, die heute hier für die Landwirtschaft die Weichen stellen sollen, einsichtig werden, bevor weitere Landwirte dieser vielfältigen, kleinstrukturierten Landwirtschaft wegen Hoffnungslosigkeit der Ertragslage zum Aufgeben gezwungen werden.

Es ist allerhöchste Zeit, die Situation von kleinen, naturbelassenen Produktionen zu verbessern und deren Bestand sicherzustellen. Immer mehr, immer größer – dadurch sind zuerst die landwirtschaftlichen Produkte und in der Folge auch der Konsument immer mehr außernatürlichen Prozessen ausgesetzt. Ein Umdenken ist notwendig. Eine Rückkehr zu biologischen Produkten ohne Chemie und andere Belastungen ist jedoch nur möglich, wenn der Konsument auch den Sinn darin erkennt und sein Kaufverhalten ändert.

Herr Bundesminister! Diese heutigen Gesetzesänderungen erfüllen vielfach Richtlinien der EU, die Änderung des Pflanzenschutzgesetzes erfolgt aber auf Druck der österreichischen Bauern, die die Produktion mittels Anwendung dieser Pflanzenschutzmittel durchführen. Für die EU ist die Trennung der Bereiche Lebensmittel und Futtermittel vorrangig. Sie, Herr Minister, vereinnahmen beide Bereiche. Es muss bald zu einer Trennung von Produktion und Verbraucherschutz in Österreich kommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Freigaßner. – Bitte.

21.56

Abgeordnete Evelyn Freigaßner (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Zum einen möchte ich einmal sagen, dass wir uns von der chemischen Industrie sicher nicht unter Druck setzen lassen. Das kommt für uns gar nicht in Frage. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zum Zweiten: Herr Pirklhuber, ich höre Ihnen immer sehr aufmerksam zu bei Ihren Monologen im Ausschuss, die ja oft sehr lange sind, und ich muss Ihnen sagen: Würden Sie einmal dem Herrn Minister zuhören, dann hätten wir uns die ganze Debatte mit Ihnen über das Pflanzenschutzmittelgesetz erspart, denn dann wüssten Sie, worum es dabei wirklich geht.

Sie kriminalisieren hier immer wieder die Bauern. Das ist überhaupt nicht notwendig, denn wenn Sie in die Praxis gehen würden, wenn Sie einmal auf einem Bauernhof mitarbeiten und die Verantwortung tragen würden, dann wüssten Sie ganz genau, dass Bauern kostengünstig arbeiten müssen und nicht einfach bedingungslos Pflanzenschutzmittel ausbringen. Das ist für sie ja kein Spaß, sondern sie müssen heutzutage wirklich kostengünstig arbeiten. Deshalb verstehe ich Ihre Argumentation überhaupt nicht. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der Nitrofen-Skandal in Deutschland hat uns vor Augen geführt, dass gar nicht die zugelassenen Pflanzenschutzmittel das Schlimme sind, sondern das Problem ist der Einsatz illegaler, verbotener Substanzen. Die Leidtragenden in solchen Fällen sind die Bauern selbst, die auf eine ordnungsgemäße Handhabung der Futtermittelhersteller vertrauen.

Daher werden die vorgesehene Ausweitung der Befugnisse der Aufsichtsorgane sowie die Informationspflicht der Futtermittelhersteller im Futtermittelgesetz den Ansprüchen der Konsumenten und Landwirte insofern entgegenkommen, als schon in Verdachtsfällen gezielt mit Kontrollen eingehakt werden kann, statt dass man wie nach den bisher geltenden Regelungen erst bei Feststellung eines tatsächlichen Verstoßes eingreifen kann.

Es liegt für mich also klar auf der Hand, meine Damen und Herren, dass mit dem vorgelegten Agrarrechtsänderungsgesetz unser Kontrollnetz zugunsten höchstmöglicher Lebensmittelsicherheit klar ausgeweitet wird.


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