Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 231

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traditionelle österreichische Weine nicht nur nicht verlieren, sondern wir wollen diese Weine auch in Zukunft in höchster Qualität anbauen.

Wir haben – wie es die Politik dieser Regierung unter dem Motto "Österreich neu regieren" ist – in diesem Weingesetz auch eine Verwaltungsvereinfachung beschlossen. Die Bundeskellereiinspektion wird eine zentrale Aufgabe übernehmen und in diesem Fall auch die Bezirkshauptmannschaften entlasten. Ich glaube, dass eine Zentralisierung auch im Sinne der österreichischen Landwirte ist, und ich meine, dass es eine Notwendigkeit ist, dass wir auch im Detailbereich, etwa beim Stroh-, Eis- und Schilfwein, Erleichterungen für die Bauern schaffen und diesbezüglich nicht strenger sind als die ganze Welt. – Auch die Schaffung dieser Voraus-setzungen ist meines Erachtens sehr wichtig. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte mich bei allen österreichischen Winzern ganz herzlich dafür bedanken, dass sie den Ruf Österreichs in alle Welt verbreiten und dass sie Österreich als Weintourismusland stärken. Ich glaube, auch dieses Verdienst, dass wir einen Weintourismus in den letzten Jahren erleben, sucht seinesgleichen! Dafür möchte ich mich bedanken. (Beifall bei der ÖVP.)

Das österreichische Weingesetz soll die Winzer unterstützen. Wir stehen auf jeden Fall hinter unseren Weinbauern! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

22.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Zweytick hat den Antrag Schwarzenberger, Wenitsch eingebracht. Dieser muss aber noch in wenigen Sätzen erläutert werden, und ich bitte, das in zwei oder drei Sätzen nachzuholen. – Bitte, Herr Abgeordneter Zweytick.

22.43

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Schwarzenberger, Wenitsch, Zweytick und Kollegen befasst sich mit dem Rebenvermehrungsgesetz.

Mit diesem Gesetz wird sichergestellt, dass die österreichischen Qualitätssorten auch in Zukunft virusfrei gelagert werden, und zwar in Korneuburg, und dafür von jedem Rebsetzling, den der Bauer kauft, wie auch schon in der Vergangenheit, ein Beitrag von 10 Groschen für die Sicherstellung der Vermehrung geleistet wird, damit die Sicherstellung der virusfreien Weinsorten in Zukunft gewährleistet ist. Die Finanzierung beläuft sich auf 300 000 bis 500 000 S. Es werden etwa 5 Millionen Reben jährlich in Österreich verarbeitet, und davon finanziert sich die Erhaltung mit einem Beitrag von 10 Groschen per Setzling. Das haben die Weinbauern schon bisher bezahlt. – Diesen Antrag möchte ich hiemit einbringen. – Danke.

22.44

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag, den Herr Abgeordneter Schwarzenberger eingebracht und Herr Kollege Zweytick erläutert hat, ist ordnungsgemäß unterfertigt und steht mit in Verhandlung.

Dieser Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schwarzenberger, Wenitsch, Zweytick, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage eines Agrarrechtsänderungsgesetzes 2002 (1133 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (1133 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem ein Forstliches Vermehrungsgutgesetz erlassen wird und das Düngemittelgesetz 1994, das Futtermittelgesetz 1999, das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Pflanzgutgesetz 1997, das Rebenverkehrsgesetz 1996, das Saatgutgesetz 1997. das Sortenschutzgesetz 2001, das Weingesetz 1999 und das Qualitätsklassengesetz geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2002), wird wie folgt geändert:


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