Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 78

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Meine Damen und Herren! Ich rufe in Erinnerung: Der Wettbewerb im gemeinsamen Europa hat für die Bürger der europäischen Länder dazu geführt, dass es ein größeres Angebot an Produkten gibt und dass viele Produkte wesentlich billiger wurden. Ich möchte behaupten, dass wir den heutigen Wohlstand, den wir alle haben, der Tatsache verdanken, dass die Dinge des täglichen Lebens heute nur mehr einen Bruchteil dessen kosten, was sie bei ihrer Markteinführung gekostet haben. Auch das ist natürlich ein Ergebnis eines deutlich verschärften Wettbewerbs, der den Bürgern aber deutliche Vorteile bringt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das zweite Missverständnis, die zweite falsch formulierte Behauptung ist die, dass es in Europa eine Offensive zur Schwächung des Sozialstaates gäbe. Meine Damen und Herren! Das Gegenteil ist der Fall! Europa setzt alle Maßnahmen zur Angleichung und sogar Erhöhung der sozialen Standards in den einzelnen Ländern.

Ich möchte auch hier erwähnen, dass in allen Berichten Österreich als der Mitgliedstaat mit den höchsten sozialen Standards und der höchsten sozialen Sicherheit erwähnt ist. Die Europäische Union hat schon im Jahre 1961 in der Europäischen Sozialcharta soziale Standards festgelegt, und 22 Länder haben diese Sozialcharta unterschrieben. Ich erinnere auch an die Ergebnisse des Europäischen Rates in Stockholm vom März 2001, wo eindeutig festgehalten wird: Die Mitgliedstaaten bekennen sich uneingeschränkt zum Ziel der Vollbeschäftigung, und nur durch die Vollbeschäftigung können die Probleme einer älter werdenden Bevölkerung gelöst werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch noch kurz einen Vergleich der europäischen Länder bezüglich der Sozialgesetzgebung anstellen. Frau Abgeordnete Petrovic hat das Modell Österreich schon erwähnt, aber ich möchte auch die Modelle der anderen Länder erwähnen, weil das wichtig ist, um diese Modelle einordnen zu können, um sich eine Meinung bilden zu können.

Es gibt Länder mit einer umfangreichen sozialen Gesetzgebung in der Verfassung, wie Italien, Griechenland, Spanien, Portugal. Es fällt schon auf, dass das Länder sind, die auf der einen Seite eine verfassungsmäßige Absicherung von sozialen Rechten haben, auf der anderen Seite aber eher niedrige Sozialstandards haben. Es wird im Vergleichsbericht sehr wohl festgestellt, dass diese Rechte in Wirklichkeit nicht einklagbar sind, dass genau dort das Problem liegt und dass bei Nichterfüllung nicht einmal eine Verfassungsbeschwerde des Einzelnen eingebracht werden kann. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt den Vorsitz.)

Es gibt gemäßigte Modelle, und dann gibt es das Modell Österreich: Da gibt es praktisch keine sozialen Rechte in der Verfassung, sondern diese sind in den anderen gesetzlichen Regelungen festgehalten. Aber – und darauf kommt es doch an, und das ist das Erfreuliche – Österreich gehört zu den Ländern mit der größten sozialen Sicherheit und liegt an der ersten Stelle, was Gesundheit angeht! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Ich hätte Angst davor, die Verantwortung für den Sozialstaat wieder in Ihre Hände zu legen, weil Sie die Säulen, auf denen der Sozialstaat, die Finanzierung des Sozialstaates beruht, ins Wanken brächten.

Diese Regierung tut viel, um den Sozialstaat abzusichern:

Sie reduziert die Neuverschuldung, denn nur wer wenige Zinsen zahlt, kann sich mehr Sozialstaat leisten.

Sie sichert den Wirtschaftsstandort, denn nur wer Vollbeschäftigung schafft, sichert auch den Sozialstaat.

Sie reduziert Kosten durch eine Verwaltungs- und Pensionsreform und sichert dadurch auch in der Zukunft den Sozialstaat. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.03

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brugger. – Bitte.


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