Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 89

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Ich möchte hier einen Punkt noch einmal erwähnen. Das haben Sie das letzte Mal schon "sehr erfolgreich" – unter Anführungszeichen – beschlossen: Sie schließen auch die homosexuellen Menschen aus. Sie denken offensichtlich, dass diese Menschen keine Gefühle haben, dass sie nicht auch das Bedürfnis haben, ihren Lebensgefährten, ihre Lebensgefährtin in dieser schweren Zeit zu begleiten.

Ich bedauere das zutiefst. Wir haben lange genug versucht, eine gemeinsame Lösung, einen gemeinsamen Weg zu finden. Die Sterbekarenz an sich ist ja wirklich eine gute und wesentliche Sache, aber solange Sie nicht im Vorhinein klar stellen, wie das bei den erwähnten Gruppen finanziell funktionieren soll, so lange werden Sie einem Großteil dieser Menschen diese Sterbekarenz nicht ermöglichen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.48

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Haller zu Wort gemeldet. Frau Abgeordnete, Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

13.48

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine anwesenden Damen und Herren! Ich muss Frau Kollegin Prammer, meine Vorrednerin, in zwei Punkten berichtigen.

Erstens: Frau Kollegin Prammer hat tatsächlich behauptet, ich hätte mir Sorgen um die Finanzierung des FLAF gemacht. – Ich muss sie tatsächlich berichtigen: Ich habe Frau Kollegin Mertel beruhigt, die sich Sorgen um den FLAF macht. (Abg. Mag. Prammer: Nein! Das können Sie nachlesen!)

Zweitens: Frau Kollegin Prammer, Sie haben gesagt, ich hätte behauptet, dass der derzeitige Geburtenanstieg auf das Kinderbetreuungsgeld zurückzuführen sei. (Abg. Haidlmayr: Das haben Sie gesagt!) – Ich weise das zurück!

Ich habe die Möglichkeit in den Raum und die Frage gestellt. Aber bei Ihnen, Frau Kollegin Prammer, ist es immer so, dass Sie einem das Wort im Mund umdrehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.49

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

13.50

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Sozialminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf jenen Bereich eingehen, der mir ganz besonders aufstößt, und zwar auf die Änderung bei der Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder.

Herr Minister, Sie wissen ja genauso gut wie ich, dass nicht jeder Arzt befähigt ist, jede Behinderung auch wirklich einschätzen zu können, und zwar dahin gehend, ob ein Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe vorliegt oder nicht. Das kann in der Praxis nur der Facharzt, der behandelnde Arzt des Kindes. Wenn das jetzt von so genannten Sachverständigen übernommen wird, dann, meine Damen und Herren, wird es zu sehr bedenklichen Ergebnissen kommen, die wir uns heute noch nicht wirklich vorstellen können.

Herr Minister, Sie wissen, dass ein Sachverständiger nicht alles weiß und kann, was zur Feststellung einer Behinderung dazugehört. Ein Sachverständiger kann, wie Sie wissen, unter Umständen auch ein Augenarzt oder ein HNO-Arzt sein – und der soll plötzlich zum Beispiel über Osteogenesis imperfecta oder über das Down-Syndrom oder über andere Behinderungen Bescheid wissen? – Herr Minister! Das kann er nicht, und das wird er auch nie können. Er ist aber jener, dem es jetzt plötzlich obliegt, festzustellen, ob die Behinderung ausreicht, um einen Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe zu begründen.


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