Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 88

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Meine Damen und Herren! Wir erwarten natürlich mit Spannung die Richtlinien, die entworfen werden. Uns von der ÖVP liegt viel an den Bedürfnissen der Familien, besonders auch in schwierigen Zeiten.

Die Opposition ist anscheinend bemüht, immer hinten nach zu hängen. Das war beim Kinderbetreuungsgeld so, das war bei der Familienhospizkarenz der Fall, der erst in dritter Lesung von ihr zugestimmt wurde, und das war auch bei der "Abfertigung neu" so, die auch nur mit Hängen und Würgen mitbeschlossen wurde.

Wir von der ÖVP haben uns schon immer für die Familien eingesetzt, und ich glaube, wir werden uns auch künftig für die Familien einsetzen. Das ist ein gangbarer Weg, den die Koalitionsparteien auf jeden Fall gehen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

13.44

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Prammer. – Bitte.

13.44

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Eines möchte ich zu den Ausführungen der Frau Abgeordneten Haller schon sagen: Die 30 Jahre Erfolgsgeschichte Familienpolitik mit der SPÖ können Sie uns nicht wegnehmen! Da können Sie noch so oft hier herausgehen, noch so oft reden: Das bleibt im Bewusstsein der Menschen! (Beifall bei der SPÖ.) Aber Sie setzen eben alles daran, sehr vieles von dem retour zu drehen, was die Menschen sich wirklich rechtmäßig erarbeitet und verdient haben.

Noch etwas, Frau Abgeordnete Haller: Ganz kann ich Ihrer Logik nicht folgen. Auf der einen Seite sagen Sie, Sie haben wie Frau Kollegin Mertel Angst um die Finanzierbarkeit des FLAF (Abg. Haller: Nein! Nein! Drehen Sie mir nicht das Wort im Mund um!), aber auf der anderen Seite sagen Sie – praktisch gleichzeitig –, weil Sie sich Sorge um die Finanzierbarkeit des FLAF machen, darum gibt es keinen Rechtsanspruch.

Was leite ich daraus ab? – Ich leite daraus ab, dass Sie natürlich nicht im Traum daran denken, jenen Menschen, die wirklich aus dem Härtefonds notwendige Unterstützungen brauchen, wenn sie in die Sterbekarenz gehen wollen, diese Mittel zur Verfügung zu stellen.

Das haben wir bereits im Ausschuss diskutiert. Heute haben Sie hier im Plenum den Wahrheitsbeweis angetreten. Sie denken nicht im Traum daran, allen Menschen die Möglichkeit zu geben, in die Sterbekarenz zu gehen, sondern Sie denken nur daran, einem Teil der Menschen diese Möglichkeit zu eröffnen.

Noch etwas: Sie erwähnen immer wieder – das kann ich so nicht im Raum stehen lassen, Frau Abgeordnete Haller –, Sie sagen allen Ernstes, die Menschen hätten nach der Beschlussfassung des Kindergeldes plötzlich die Entscheidung getroffen, Kinder zu zeugen. – Ich kann Ihnen versichern: Die Menschen, die Eltern in Österreich sind wesentlich verantwortungsbewusster, als dass sie einen derartigen Beschluss gebraucht hätten, um zu entscheiden, ob sie ein Kind haben wollen oder nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

Sie schaffen zwei Gruppen von Menschen, gerade bei der Sterbekarenz. Wir haben schon einmal im Plenum darüber diskutiert. Es wäre wesentlich, dass es eben nicht auf die eigene Brieftasche ankommt, wenn man die Entscheidung treffen muss, ob man seinen sterbenden Angehörigen begleiten kann oder nicht.

Aber Sie entscheiden genau in die Richtung, dass es eine bestimmte Gruppe von Menschen geben wird, die nicht in die Möglichkeit versetzt werden, Sterbekarenz in Anspruch zu nehmen. Dabei geht es um die allein erziehenden Frauen und Männer, es geht um die allein stehenden Menschen, deren Aufwendungen einfach weiterlaufen, die nicht die dicke Brieftasche haben, die nicht die Möglichkeit haben, einfach drei Monate oder sogar ein halbes Jahr lang auf ihr Einkommen zu verzichten.


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