Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 87

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Frau Mertel! Mit Ihren Argumenten versuchen Sie jetzt nur mehr, aus der Opposition heraus die Kurve zu kratzen. Aber Ihnen wird man ernsthafte Familienpolitik auch in Zukunft nicht abnehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Gut!)

13.39

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Langreiter. – Bitte.

13.39

Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir verhandeln heute zwei Änderungen des Familienlastenausgleichsgesetzes, die das Konvolut der bis dato von den Regierungsparteien gesetzten großartigen familienpolitischen Leistungen nahtlos fortsetzen.

Die Familienhospizkarenz – wir alle wissen das; da sind wir unisono einer Meinung – ist wirklich ein Quantensprung in der europäischen Sozialpolitik, auf den wir mit Recht stolz sein können. Schwer kranke Menschen sollen damit die realistische Chance erhalten, von vertrauten Familienmitgliedern gepflegt zu werden. Ich betrachte das als einen Schulterschluss zwischen der gesunden Generation und den wirklich benachteiligten kranken Menschen.

Heute setzen wir einen weiteren Schritt. Wir wollen dafür sorgen, dass erheblich behinderte Menschen künftig einfacher und unbürokratischer zur erhöhten Familienbeihilfe kommen. Bis dato war das nur über viele Bescheinigungen möglich, die durchaus auch schwer erhältlich waren. Viele Fachdienststellen haben da einfach einen Riegel vorgeschoben.

Wenn künftig das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen für diese Bescheinigungen zuständig ist, dann ist sicherlich eine Einheitlichkeit gegeben und damit auch eine im Vollzug gerechtere Lösung. Dieses Institut ist natürlich auch mit langjähriger Erfahrung bestückt und hat sicher auch eine einheitliche Spruch- und Beurteilungspraxis.

Ein wesentliches Merkmal dieser Novelle ist auch, dass gerade, was den ländlichen Raum betrifft, Familien mit behinderten Kindern keine unnötige und beschwerliche Mobilität auferlegt werden soll, indem sie etwa weit fahren müssen, indem sie vielleicht Sachverständige oder Personen, die dafür zuständig sind, über lange Wege aufsuchen müssen. Ich finde, es dient auch einer einheitlichen Beurteilungspraxis, wenn die Sachverständigen vor Ort mit der Erreichbarkeit dieser Menschen nicht viel Zeit verlieren.

Es mag sein, dass die Richtsatzverordnung, die den Grad der Behinderung festlegt, unter Umständen einer Änderung bedarf, wie Frau Kollegin Mertel gesagt hat. Die Behinderten-Felder, wenn ich das so nennen darf, dürften sich inzwischen auch geändert haben. Letztendlich zählen aber die einheitliche Anwendung und auch der einheitliche Vollzug.

Ein weiterer Baustein ist die Gewährung einer Geldzuwendung aus dem Familienhärteausgleichsfonds für jene Menschen, die sich während der Familienhospizkarenz nur ganz schwer die Sterbebegleitung leisten können.

Auch wenn der Angelpunkt der ist, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung dieser Geldzuwendung gibt, kann man trotzdem davon ausgehen, dass bei Entsprechung gemäß den Richtlinien, die von beiden Ministerien noch entworfen werden, eine Geldzuwendung auf jeden Fall erfolgt: zum einen, weil die finanzielle Bedeckung gegeben ist, und zum anderen, weil es insgesamt eine gute Sache ist.

Meine Damen und Herren! Noch ein Wort zum Rechtsanspruch: Wir wollen keine prinzipielle Verteilung, sondern eine treffsichere Unterstützung, eine soziale Treffsicherheit, und zwar dort, wo sie am meisten benötigt wird. Das ist der Weg, der Budgetkonsolidierung und soziale Sicherheit nicht ausschließt. – Das ist das Entscheidende. (Beifall bei der ÖVP.)


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