Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 94

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Ausgleichszulagen bekommen können. (Abg. Dr. Mertel: Darum geht es ja!) Das können Sie heute nicht wissen! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Mertel: Darum geht es ja!)

14.08

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stadler. – Bitte.

14.08

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Nach der vorliegenden Regierungsvorlage werden in Zukunft die Untersuchungen für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe bei erheblich behinderten Kindern bundeseinheitlich vom Bundessozialamt durchgeführt werden. Diese Untersuchung kann nun auch von den mobilen Diensten durchgeführt werden. Das verkürzt den Anfahrtsweg für die Familien mit einem behinderten Kind wesentlich, da die meisten mobilen Dienste rasch und kostensparend direkt vor Ort sein können. Das heißt zusammenfassend: Zum einen ist die Beurteilungsgrundlage für die erhöhte Familienbeihilfe diese Untersuchung, und zum zweiten werden ärztliche Sachverständigen-Gutachten erstellt, und das gilt für alle Betroffenen in gleicher Weise. Durch die Ausweitung auf die mobilen Dienste ist zudem sichergestellt, dass es keine unnötigen und beschwerlichen Anreisen geben wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

In der letzten Plenarsitzung haben wir die Familienhospizkarenz beschlossen, und in dritter Lesung hat sich die SPÖ doch dazu durchringen können, dieses Gesetz – einen gesellschaftspolitischen Meilenstein – mit zu beschließen.

Frau Kollegin Mertel, Sie haben im Zusammenhang mit der Familienhospizkarenz gemeint, dass dabei ein letzter Baustein fehlen würde. – Ich finde es gut, dass unsere Bundesregierung dieses "Haus" Familienhospizkarenz gebaut hat, und es mag auch sein, dass der eine oder andere Baustein noch fehlt, nur: Mit der SPÖ gäbe es dieses "Haus" nicht! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Mertel: Deshalb stimmen wir zu?! Das ist interessant: Im Ausschuss haben wir zugestimmt, ...!) Das freut mich sehr, Frau Mertel! (Abg. Dr. Mertel: ... und Sie sagen, mit uns hätte es dieses "Haus" nicht gegeben! Merken Sie nicht, dass Sie sich da in einen Widerspruch hineinreden?)

Sie hätten diese Familienhospizkarenz schon 30 Jahre lang schaffen können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Die ÖVP/FPÖ-Regierung hat diese Familienhospizkarenz beschlossen, und Sie haben zugestimmt!

Mit dieser Regelung ist es notwendig geworden, besondere Härtefälle, vor allem für junge Familien, abzufedern, und zwar mit den Geldern aus dem Härtefonds plus dem Pflegegeld.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Familienhospizkarenz ist ein riesengroßer gesellschaftlicher Schritt. Sie ermöglicht Sterbebegleitung nach dem Motto: Begleiten statt Töten.

Frau Kollegin Prammer ist nicht mehr im Saal. Sie hat gemeint, es kann nur ein Teil der betroffenen Menschen in Karenz gehen, um Sterbebegleitung durchzuführen. – Ich darf sie daran erinnern: Bis jetzt gab es diese Möglichkeit überhaupt nicht!

Ich bin auch sehr froh darüber, Frau Kollegin Mertel, dass die SPÖ ihren Weitblick anscheinend doch nicht ganz verloren hat und dass sie gerade zur Familienhospizkarenz nun doch ihre Zustimmung gibt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.11

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.

14.11

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die zur Debatte stehende Regierungsvorlage betrifft Änderungen des Familienlastenausgleichsgesetzes. Wie wir von den Vorrednern bereits gehört haben, sollen erheblich behinderte Kinder künftig bundesweit und einheitlich durch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen untersucht werden.


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