Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 97

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Dies beinhaltet, dass jeder einzelne Fall genauestens geprüft wird und die Gelder dort ausbezahlt werden, wo sie hingehören. Für jene 500 Personen, die voraussichtlich den Härteausgleich erhalten werden, ist dies auf jeden Fall eine wesentliche Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Die zweite Änderung, die wir heute beschließen, führt zu einer größeren Nachvollziehbarkeit der Sachverständigengutachten und zu einer wesentlichen Verwaltungsvereinfachung, verbunden mit einer Kosteneinsparung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesen Änderungen setzen wir weitere wichtige Schritte in der Sozialgesetzgebungsreform. Wir beweisen damit einmal mehr, dass wir Politik im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes machen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.21

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.

14.21

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte mich in meinem heutigen Beitrag zum Familienlastenausgleichsgesetz auf die Thematik der behinderten Kinder beschränken. Es sollen von nun an die Bundessozialämter als einzige begutachtende Stelle für Eltern mit behinderten Kindern zuständig sein. – Das ist gut so. Wichtig ist auch – wie schon viele meiner Vorrednerinnen und Vorredner betont haben –, dass nicht die Eltern und die Kinder mobil sein sollen, sondern die Sachverständigen, dass also von Seiten der Familien keine Tour durch die Bundesländer stattfinden muss, sondern dass die Sachverständigen vor Ort sind, wo die Eltern mit ihren Kindern wohnen.

Da nun die Bundessozialämter mit dieser Aufgabe betraut werden, möchte ich Sie, Herr Minister, an das Bundessozialämterreformgesetz erinnern, das dem Hohen Haus auch schon vorliegt und bezüglich dessen Sie uns in Gesprächen verschiedene Zusagen dahin gehend gemacht haben, dass wir noch weiter darüber sprechen werden. Von Ihrer Seite ist aber nichts gekommen, und mich würde interessieren, in welche Richtung es weitergehen soll.

Anhand der Regierungsvorlage, die dem Hohen Haus vorliegt, kann man feststellen, dass noch immer mehr als 1 400 Arbeitsplätze für behinderte Menschen in unserem Land gefährdet sind und durch diese Neuänderung im Reformgesetz abgeschafft werden sollen. Hier müssen Maßnahmen gesetzt werden. Die Politik der Regierung ist immer nur darauf beschränkt, Geld auszuschütten und Sozialleistungen immer jenen Zielgruppen zu gewähren, die sich brav und nett verhalten. Ein Beispiel ist das Kinderbetreuungsgeld für Kinder bis zum dritten Lebensjahr.

Es ist natürlich so, dass die Situation immer schwieriger wird, wenn Kinder größer und schließlich zu Jugendlichen werden, und dass sich die Erwachsenenwelt mit den Kindern auseinander setzen, mit ihnen diskutieren und ihnen ganz einfach den Stellenwert in unserer Gesellschaft einräumen muss, den sie verdient haben. (Zwischenruf des Abg. Dr. Trinkl. )

Der nächste Punkt ist die Frage nach dem weiteren Lebensweg behinderter Kinder und nach der schulischen Integration. Da kann man im bundesländerweiten Vergleich feststellen, Wien macht es besser, denn so viele Integrationsklassen wie in Wien gibt es im gesamten Bundesgebiet nicht.

Auch bei Fragen der Berufsausbildung für behinderte Jugendliche sind in anderen Bundesländern sehr wenige Maßnahmen gesetzt worden. Ich weiß schon, dass von Ihrer Seite als Argument die von Ihnen viel gepriesene "Behindertenmilliarde" kommen wird, die im Vorjahr nur eine halbe Milliarde war und in diesem Jahr nur eine Dreiviertelmilliarde ist. Dadurch wird aber überhaupt nicht gewährleistet, dass behinderte Kinder und Jugendliche eine Berufsausbildung und einen gesellschaftlichen Stellenwert bekommen, der sie mit anderen Menschen in unserer Gesellschaft gleichberechtigt.


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