sich die Informationen, dass Frühpensionierungen mit Gehaltserhöhungen gekoppelt werden, die für die Betroffenen erhebliche finanzielle Verbesserungen bewirkten, um auf diese Weise Einkommenseinbußen durch die Abschläge im Zusammenhang mit der Pensionierung zu vermeiden. Zu hinterfragen wäre auch die Rolle einzelner Arbeitnehmervertreter, ob diese nicht im Gleichklang mit den Interessen der Arbeitgeber bereit waren, auch ungerechtfertigte Frühpensionen auf Kosten des Steuerzahlers zu ermöglichen.
Demgegenüber ist das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der anderen Bundesbeamten allein vom Jahr 2000 zum Jahr 2001 von 58,4 auf 58,9 Jahre gestiegen, das entspricht dem durchschnittlichen Pensionsantrittsalter in der Pensionsversicherung nach dem ASVG. Hier kommt klar zum Ausdruck, dass im Bundesdienst die Arbeitsleistung auch der älteren Berufsbeamten in der Hoheitsverwaltung offenbar aufgrund des besonders anzuerkennenden Treueverhältnisses zur Republik Österreich mehr geschätzt wird als in ÖBB, Post oder Telekom.
Da die Kosten für diese Frühpensionisten bei den ÖBB zur Gänze der Steuerzahler trägt, können die ÖBB die Kosten für krankheitshalber frühpensionierte Mitarbeiter auf diesen überwälzen. Dies ist vor allem auch deshalb bedenklich, da der Gesamtaufwand des Bundes allein im Jahr 2000 für die damalige Anzahl von 72 448 ÖBB-Pensionisten (Quelle: Statistisches Jahrbuch 2002) eine stolze Summe von 1 694,6 Mio. EURO bzw. über 23 Mrd. Schilling betrug. Ähnliches gilt bei der Österreichischen Post AG. Hier betragen die hochgerechneten Zusatzkosten des Bundes laut Berechnungen des BMÖLS die stolze Summe von 56,6 Mio. Euro.
Verschiedenen Medienberichten zufolge soll es auch zur Ausübung von Druck von Seiten der Unternehmensführungen sowohl auf die Bediensteten als auch auf begutachtende Ärzte gekommen sein. Das Ziel war es offensichtlich, Bedienste gegen ihren Willen auf Kosten des Steuerzahlers in den krankheitsbedingten Ruhestand zu versetzen. Solche Berichte wurden vom Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer bestätigt, der sich bereits im Vorjahr an die Unternehmensführung und die Dienstnehmervertretung der Post AG gewandt hat, um auf die untragbaren Zustände in diesem Zusammenhang hinzuweisen. Die aktuellen Zahlen belegen, dass sich die Unternehmensführung von dieser Kritik nicht beirren ließ und unverändert Mitarbeiter auch gegen ihren Willen in Frühpension geschickt wurden. Welcher Druck auf einzelne Mitarbeiter ausgeübt wurde, ist einzelnen Schreiben an Zeitungsredaktionen und Regierungsbüros zu entnehmen. Besonders plakativ zeigt sich die Vorgangsweise der Unternehmensleitung am Fall eines Bediensteten der zwischenzeitig seine Zwangpensionierung erfolgreich vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpft hat.
Offensichtlich findet hinsichtlich der Überprüfbarkeit von Frühpensionierungen bei den Bundesbeamten der Hoheitsverwaltung und den Bediensteten in staatsnahen Unternehmen nicht der gleiche Maßstab Anwendung. So werden nämlich die Beamten der Hoheitsverwaltung beim Bundespensionsamt ärztlich begutachtet, wohingegen diese Überprüfung bei staatsnahen Unternehmen Ärzte vornehmen, welche in einem Auftragsverhältnis zur Unternehmensführung stehen und somit deren Druck ausgesetzt sind.
Als äußerst bedenklich ist auch jener Umstand zu bewerten, wonach es durch die Einrechnung der Allgemeinen Nebengebührenpauschale als fixen Gehaltsbestandteil bei den ÖBB per 1.1.2002 zu indirekten Gehalts- und Pensionserhöhungen um 2,9 Prozent gekommen ist. Dadurch erhöhen sich in den nächsten 15 Jahren die vom Bund zu tragenden Kosten für die ÖBB-Pensionen um 200 Mio. EURO (Quelle: "Kurier", vom 7.6.2002).
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Dringliche Anfrage:
1. Wie hat sich bei den öffentlich Bediensteten in der Bundesverwaltung in den letzten beiden Jahren sowie in den ersten Monaten dieses Jahres das durchschnittliche Pensionsantrittsalter entwickelt?