Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 113

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Jedenfalls hat die Bevölkerung, die bis 60 oder gar 65 Jahre arbeiten muss, von solchen Praktiken längst die Nase voll, denn selbst dann, wenn, wie heute alle Verantwortlichen treuherzig behaupten, alles korrekt und gemäß den Gesetzen über die Bühne gegangen ist, sollen diese uns doch erklären, weshalb ausgerechnet die Bediensteten von Bahn, Post und Telekom, wo ja der Turbo-Kapitalismus gewiss nicht erfunden wurde, mit 50 Jahren im Schnitt so krank sind, dass sie dienstunfähig sind und in Pension gehen müssen!

Meine Damen und Herren! Dort wurde und wird ganz einfach in gigantischem Ausmaß auf Kosten der Allgemeinheit gelebt. Das können und das sollten wir alle nicht mehr hinnehmen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ungerechtfertigte Frühpensionen – und in besonderem Maße dann, wenn sie von Unternehmen veranlasst werden, damit sich diese finanziell entlasten können (Abg. Öllinger: Das haben Sie schon gesagt!)  – müssen endlich als das gelten, was sie sind, nämlich praktisch ein Diebstahl an der Allgemeinheit.

Meine Damen und Herren! All diese Unternehmen und ihre Frühpensionspraktiken müssen deshalb überprüft werden. Damit wären nicht nur die Pensionskassen auf einen Schlag saniert, sondern es würden endlich auch in diesem Bereich wieder das Gesetz und der Gleichheitsgrundsatz respektiert und somit Fairness und Gerechtigkeit gegenüber allen anderen privaten Unternehmen und vor allem deren Mitarbeitern hergestellt werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage gelangt unseren Regelungen entsprechend die Frau Vizekanzlerin zu Wort. Die Redezeit soll gleichfalls 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Frau Vizekanzlerin.

15.20

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich möchte, damit nicht der Eindruck entsteht, dass es sich hier um eine theoretische Debatte handelt, Ihnen eingangs einen konkreten Fall über genau dieses Problem, das wir heute diskutieren, schildern, nämlich den Fall des Postbediensteten Josef Horky.

Herr Horky wurde 1946 geboren und ist seit 1965 im Postdienst tätig. Am 14. März des vergangenen Jahres, des Jahres 2001, wurde ihm mitgeteilt, dass seine Pensionierung in Aussicht genommen wurde, da er – ich zitiere – "seine dienstlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen" könne. Herr Horky war nicht dieser Auffassung, sondern war sehr wohl der Meinung, dass er seine dienstlichen Aufgaben erfüllen kann. Er hat sich auch gesundheitlich dazu in der Lage gefühlt und wollte diese Tätigkeit weiter ausüben.

Grundlage für diese in Aussicht gestellte Pensionierung war das Gutachten eines gewissen Herrn Dr. Greiner, Anstaltsarzt bei der Post. Dieses Gutachten war ein einseitiges, handschriftlich ausgefülltes Formblatt. Auf diesem Formblatt war unter anderem zu lesen: Es handelt sich bei Herrn Horky um eine affektlabile Persönlichkeit. Die zykloide Persönlichkeit trete wiederholt in Erscheinung mit herabgesetzter ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Vizekanzlerin, darf ich nur die Frage stellen: Ist das ein Original? (Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer: Herr Horky hat mich ermächtigt, das hier zu sagen! Es ist kein Original, es ist auch in der Zeitung gestanden! – Abg. Ing. Westenthaler: Herr Präsident! Kann man das Mikrofon aufdrehen?)

Bitte setzen Sie fort, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer (fortsetzend): Erstens bin ich von Herrn Horky ermächtigt, das hier zu erzählen. Zweitens ist all das schon in der Zeitung gestanden. Drittens ist es ein Akt beim Verwaltungsgerichtshof, wo es auch eine Entscheidung darüber gegeben hat. Ich werde das jetzt weiter ausführen.


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