Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 114

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In diesem handschriftlichen Zettel des Herrn Dr. Greiner ist weiter gestanden: Die zykloide Persönlichkeit trete wiederholt in Erscheinung mit herabgesetzter Reizschwelle, er könne seine Arbeit nicht mehr ausüben, weil ihm geistig verantwortungsvolle Tätigkeiten und überdurchschnittlicher Zeitdruck neben den üblichen körperlichen Aufbraucherscheinungen nicht mehr möglich seien.

Herr Horky hat sich an die Gewerkschaft und an die Arbeiterkammer gewandt und hat von dort keine Hilfe bekommen. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie so oft!) Er hat sich dann an das Bürgerservice in meinem Büro gewandt. Wir haben ihm geraten, Einspruch gegen diesen Pensionsbescheid zu erheben. (Abg. Ing. Westenthaler: Was ist das eigentlich für eine Arbeitnehmervertretung?) Er hat dann wiederum die Gewerkschaft und die Arbeiterkammer ersucht, ihm bei der Erstellung dieses Einspruches behilflich zu sein. Die Gewerkschaft hat sich aber erst nach meiner Intervention bereit erklärt, das Gutachten zu bezahlen, das für den Einspruch notwendig war, hat aber gleichzeitig Herrn Horky dazugesagt, sie seien bereit, das Gutachten zu bezahlen, aber nur unter der Bedingung, dass er seinen Kontakt zum Büro der Vizekanzlerin einstellt. (Oh-Rufe bei den Freiheitlichen. – Abg. Ing. Westenthaler: Ist ja eigentlich ein Skandal!)

Dieses zweite Gutachten, das von Frau Dr. Schmidl-Mohl erstellt wurde, bescheinigte Herrn Horky volle Dienstfähigkeit und enthält daher auch die Feststellung, dass er imstande ist, seinen Beruf weiter auszuüben. Trotz dieses Gutachtens, das dann auch die Gewerkschaft bezahlt hat, wurde am 16. Mai 2001 die Versetzung in den Ruhestand vorgenommen.

Die Arbeiterkammer, die wir um Rechtsbeistand für Herrn Horky ersucht haben, um das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof führen zu können, hat diesen Fall wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg abgelehnt. Diese Mitteilung hat Herr Horky einen Tag vor Fristablauf bekommen. Ich sage nur, die Kosten für die Arbeiterkammer wären bei 18 000 S gelegen, und einen Tag vor Fristablauf hat die AK mitgeteilt: Wegen mangelnder Aussichten auf Erfolg wird das nicht unterstützt.

Wir haben es ermöglicht, dass Herr Horky eine Verfahrenshilfe bekommen hat. Er hatte in der Zwischenzeit noch ein nettes Schreiben von der Post bekommen, dass man ihm für seine Mitwirkung und für seine Einsatzbereitschaft in der Arbeit dankt. Am 7. März 2002 – und jetzt wird es besonders interessant – wurde vom Verwaltungsgerichtshof die Zwangspensionierung des Herrn Horky aufgehoben, weil sie unrechtmäßig war. Das ist genau der entscheidende Punkt! Die Post muss jetzt völlig zu Recht das Gehalt für die ganze Zeit, in der er zu Unrecht in Pension geschickt war, nachzahlen. Wir werden auch dafür sorgen, dass Herr Horky eine Klage auf entgangene Nebengebühren und eine Entschädigung für das Mobbing, das er in dieser Zeit erfahren hat, einbringen kann.

Das ist einer von sehr vielen Fällen! Das ist einer, der sich gewehrt hat! Das ist einer, der gesagt hat: Ich spiele bei diesen Methoden nicht mit!, und der wie viele tausend andere Mitarbeiter von Post, Telekom und ÖBB hat erfahren müssen, dass sie entweder überredet werden, in Pension zu gehen, oder in die Pension gemobbt werden oder gezwungen werden, in Pension zu gehen. Das alles sind Leute zwischen 30 und 50 Jahren.

Einige Statistiken hat Herr Abgeordneter Kukacka schon genannt, und die Zahlen sprechen für sich, meine Damen und Herren! Die Österreichische Post AG hatte im Jahre 2001 ein Durchschnittspensionsalter von 53 Jahren. (Abg. Huber: Wer ist der zuständige Minister?) Im Jänner des heurigen Jahres ist es auf 51,9 Jahre gesunken, im Februar auf 51,7 und im März auf 48,2 Jahre (Abg. Huber: Wer ist verantwortlich?)  – unter dem Management des Herrn Direktor Wais, der von Ihrer früheren Regierung eingesetzt wurde (Abg. Huber: Wer ist verantwortlich?), Frau Kollegin von den Sozialdemokraten! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Marizzi, was sagst du dazu? Ein Skandal!)

Das heißt, dass überhaupt nur noch ein Fünftel der Post-Pensionisten das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben, während 80 Prozent, teilweise in sehr jungen Jahren, krankheitshalber pensioniert wurden. Ähnlich ist die Situation bei der Telekom und bei den Österreichischen Bundesbahnen. Es häufen sich in diesem Bereich Informationen, die wir jetzt auch an


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