Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 167

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

kungen in Teilgewerben, wonach nicht mehr als fünf Mitarbeiter angestellt werden dürften, keine Lehrlinge ausgebildet werden dürften, aufgehoben. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt den Vorsitz.)

Frau Mag. Kubitschek! Ihnen möchte ich sagen, Sie unterliegen einem kleinen Irrtum, wenn Sie die Lehrlingsausbildung oder die Qualität mit dem Berufszugang verbinden. Im Zusammenhang mit der Lehrlingsausbildung hat das Teilgewerbe absolut nichts mit der Gewerbeordnung zu tun, sondern da geht es darum, ein Berufsbild zu verwirklichen und die Ausbilderprüfung zu haben. Das heißt also, es gibt in diesem Bereich absolut keine qualitative Verschlechterung.

Das gilt insofern auch, als dass man, wie schon mehrfach angesprochen, zur Meisterprüfung – aus unserer Sicht sehr, sehr wichtig, dass diese erhalten wird, das ist ein Faktor der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft – ohne Lehrlingsabschlussprüfung antreten kann. Wesentlich sind doch Können und Wissen, und wenn man das auf anderen Wegen erworben hat, dann soll die Meisterprüfung der entscheidende Faktor sein. Der entscheidende Faktor für die Qualität ist nicht der Zugang zum Gewerbe, sondern der entscheidende Faktor für die Qualität ist, dass man sich weiterbilden, informieren muss, sich am Kunden orientieren muss – und das ist sicherlich auch in Zukunft gewährleistet. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich betone: Lehrlingsausbildung, gute Ausbildung, gute Jobs, guter Verdienst, das ist das eine Interesse, daran wird nicht gerüttelt – und der Gewerbezugang, das andere Interesse, ist wesentlich erleichtert worden.

Meine Damen und Herren! Das modulare System, insbesondere auch was die Meisterprüfung anlangt, ist faktisch ein begleitender Weg für die gesamte Tätigkeit, und das kommt ja auch im Sinne der Qualität den Konsumenten zugute.

Worüber man noch reden muss, was auch in der Regierungserklärung steht, ist der Zugang zur Universität; die Studienberechtigung fehlt noch.

Meine Damen und Herren! Sie wissen alle auch aus den Medien: Die Perspektive der einzelnen Branchen ist natürlich oft eine andere. Den eigenen Tätigkeitsbereich möchte man ganz genau geklärt haben, und da gibt es natürlich einige Zufriedenheiten, aber auch einige Unzufriedenheiten. Die Unzufriedenheiten liegen beispielsweise im Bereich der Bestatter, der Mechatroniker, der Baumeister, der Zahntechniker und anderer, und wir haben versucht, diese teilweise mit Entschließungsanträgen so aufzufangen, dass da noch nachgearbeitet werden muss.

Es gibt auch einen von Herrn Abgeordnetem Kogler angesprochenen Abänderungsantrag, den ich hiemit einbringe:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Mitterlehner, Dipl.-Ing. Hofmann, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Berufsausbildungsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Neugründungs-Förderungsgesetz und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert werden

*****

Ich darf die wichtigsten Grundzüge erläutern, der Antrag wird noch verteilt.

Im Wesentlichen geht es darum, dass die schon mehrmals angesprochene Verordnungskompetenz für die Landwirtschaft, was Urprodukte anlangt, eingeräumt wird, wodurch eine Klarstellung erfolgen kann, was Urprodukte sind und was eben nicht, mit entsprechenden Einvernehmenskompetenzen diverser Ministerien.

Wir haben auch für die Bestatter die Höchsttarife geregelt; etwas praxiskonformer, als es bisher war.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite