Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 168

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Es gibt auch einige technische und in Beziehung mit anderen Gesetzen notwendige inhaltliche Abklärungen, beispielsweise was Adressen und dergleichen mehr anlangt, Adressverlage, und einige technische Bereinigungen. Das ist in diesem Abänderungsantrag, der noch verteilt werden wird, angemerkt.

Meine Damen und Herren! Ich möchte aber nicht verabsäumen, mich auch zu bedanken bei Herrn Bundesminister Bartenstein, bei Frau Staatssekretärin Rossmann, vor allem aber auch bei den Beamten, insbesondere bei Herrn Sektionschef Koprivnikar und seinen Mitarbeitern und bei Frau Mag. Ummenberger, die die technische Arbeit und auch die sonstigen Vorbereitungsarbeiten geleistet haben.

Ich danke aber auch unserem Haus, der Wirtschaftskammer Österreich, Herrn Dozentem Hahnreich mit seinen Mitarbeitern. Wenn es um Berufsrechte geht, ist die Wirtschaftskammer notwendigerweise angesprochen. Es ist ganz logisch, meine Damen und Herren – da hier das "Wirtschaftskammerparadies" angesprochen wurde –: Bei 27 000 neuen Zugängen müssen das Kammersystem und das Wirtschaftssystem in Österreich – das war Rekord – doch einigermaßen funktionieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

In diesem Sinne, meine Damen und Herren: Es ist das kein Jahrhundertgesetz, wir werden demnächst wieder über eine Novellierung reden, aber es ist eine sehr, sehr brauchbare Grundlage für einen neuen Gründer-Boom, es sind beste Rahmenbedingungen dafür vorhanden. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.07

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag ausreichend unterstützt ist und in ausreichendem sachlichem Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie steht. Auf Grund des Umfangs wurde beziehungsweise wird dieser Antrag verteilt; er steht damit mit zur Verhandlung und in weiterer Folge zur Abstimmung.

Dieser Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Mitterlehner, Dipl.-Ing. Hofmann, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Berufsausbildungsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Neugründungs-Förderungsgesetz und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert werden (1117 d. B.), idF des Berichtes der Wirtschaftsausschusses (1149 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage (1117 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (1149 d.B.) wird geändert wie folgt:

1) Im Art. I lautet die Z 2

"2. § 2 Abs. 1 Z 14 lautet:

"14. den Betrieb von Bankgeschäften einschließlich der nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz erbrachten Dienstleistungen mit Ausnahme der Tätigkeiten gemäß § 19 Abs. 2a des Wertpapieraufsichtsgesetzes (Finanzdienstleistungsassistent), den Betrieb von Versicherungsunternehmen sowie den Betrieb von Pensionskassen;""

2) Im Art. I lautet die Z 3:

"20. Der Betrieb von Elektrizitätsunternehmen (§ 7 Z 8 ElWOG) und jenen Erdgasunternehmen (§ 6 Z 13 GWG), die nicht Erdgashändler (§ 6 Z 10 GWG) sind;"

3) Im Art. I wird nach der Z 5 folgende Z 5a eingefügt


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