Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 166

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

18.59

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat niemand von einem Jahrhundertwerk im Bereich der Gewerbeordnung gesprochen (Abg. Mag. Kogler: Oja, mein Vorredner!), und zwar aus einem ganz einfachen Grund: weil es schon relativ viele Gewerbeordnungsnovellen gegeben hat und noch geben wird. Das aber nicht, weil schlecht gearbeitet wird, Herr Kollege Kogler, sondern weil die Dynamik der Wirtschaft es mit sich bringt, dass eben immer wieder relativ rasch angepasst werden muss. (Abg. Mag. Kogler: Sehr "originell"!)

Es ist auch von der Ausgangslage her natürlich etwas ganz anderes, ob – wie gestern bei der Abfertigung – von den Zielrichtungen her alles relativ klar ist oder ob es, wie in diesem Fall, drei unterschiedliche Perspektiven gibt, nämlich: Man braucht einen einigermaßen geordneten Berufszugang, man braucht selbstverständlich eine bestimmte Qualität in der Berufsausübung, und natürlich sind auch die Bedürfnisse der Konsumenten nach Qualität im Produktions- und Dienstleistungsbereich zu berücksichtigen; und da geht die Tendenz insbesondere dahin, dass man ein breites und insgesamt aus einer Hand dargebotenes Angebot haben will.

Wenn Sie jetzt sagen, das Wichtigste sei eigentlich der Berufszugang, und diesbezüglich habe man noch keine Erweiterungen vorgenommen, dann muss ich sagen, das ist unrichtig und entspricht nicht den Fakten. Warum? – Heute gibt es über 800 Gewerbe, und von diesen 800 sind noch rund 10 Prozent reglementiert. Das ist wirklich ein sehr, sehr liberaler Zugang, und deshalb brauchen Sie nicht herumzumäkeln, was die Fotografen angeht. Vielleicht machen Sie ja ein Gasthaus "Zum grünen Fotografen" auf oder so ähnlich.

Der liberale Zugang ist also durchaus gewährleistet.

Auch schon angesprochen wurde das redliche Scheitern, dass es jetzt beim redlichen Scheitern eine zweite Chance gibt. Ich finde das ausgesprochen gut. Bis jetzt waren wir darauf ausgerichtet, dass niemand mehr, der in Konkurs war, eine zweite Chance bekommt. Vielleicht haben wir eine etwas stärkere Risikoorientierung in der Wirtschaft, als das bisher der Fall war.

Es gibt auch, was den Zugang anlangt, eine Erweiterung, eine bessere Möglichkeit für all jene, die sich für den Handelsbereich interessieren. Der Handel war früher reglementiert, ist jetzt ein freies Gewerbe. Das eröffnet Tausenden Interessenten sehr liberale Zugangsmöglichkeiten. Im Gegenzug dazu sind die Nebenrechte für den Handel erweitert worden, auch im Sinne des Konsumenten, wenn wir es so sehen wollen, denn die Streitereien im Zusammenhang mit den angebotenen Speisen etwa gehörten längst aus der Welt geschafft. Der Kasuistik ist mehr oder weniger der Garaus gemacht worden. Der Konsument profitiert insofern davon, als jetzt alle Speisen in einfacher Form auch vom Handel angeboten werden können.

Auf der anderen Seite darf die Gastronomie auch Handelsprodukte vertreiben. Zur Kritik seitens der Gastronomie beziehungsweise zur Auseinandersetzung: offenes Bier in Handelsbetrieben?, möchte ich sagen: Da sollte man wirklich die Kirche im Dorf lassen! Wenn wir jetzt ermöglichen, dass auch Handelsbetriebe offenes Bier ausschenken können, so wird das aber nicht das Kriterium für Markterfolg oder nicht Markterfolg sein. Ob das Bier jetzt geschlossen in Flaschen oder Dosen ausgeschenkt und dann aufgemacht wird oder gleich offen ausgeschenkt wird, wird doch nicht entscheidend sein. Die großen Handelsbetriebe haben ohnehin alle schon entsprechende gastronomische Berechtigungen, und der Kleinsthandelsbetrieb wird sich deshalb nicht extra eine Schankanlage um 250 000 S anschaffen.

Es ist aber eine Erweiterung der Nebenrechte im Handelsbereich erfolgt, zu der wir auch stehen.

Wir haben auch im Bereich Service ermöglicht, dass man dann, wenn man entsprechende Fachkräfte hat, auch Teilgewerbe als Nebenrecht ausüben darf. Wir haben auch die Beschrän


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