Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 232

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

gebührengesetzes, der Auslandseinsatzgesetze sowie die Wiederverlautbarung des Wehrgesetzes und der Sperrgebietsgesetze.

Es gibt die auch von Ihnen geforderte schlanke Organisation – die "lean legislation" – und die Umwandlung des Aufschubs des Grundwehrdienstantrittes gemäß den gesetzlichen Einberufungshindernissen. Außerdem kommt es zum Entfall eines Punktes, der in vielen Fällen zu sehr viel Verwirrung beigetragen hat. Das ist die Notwendigkeit des Mitschleppens des Meldezettels mit der jeweiligen Ummeldung an das jeweilige Militärkommando. Nunmehr ist auf Grund der Einführung des zentralen Melderegisters damit Genüge getan, eine entsprechende Ummeldung von Militärkommando zu Militärkommando innerhalb Österreichs vorzunehmen.

Ein wichtiger Punkt ist überdies die Erlaubnis, die Uniform nicht nur nach Ende der Wehrpflicht zu tragen, sondern insbesondere auch bei den Veranstaltungen der Gebietskörperschaften, bei denen Milizsoldaten entsprechend präsent sein können. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.32

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer. – Bitte.

22.32

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Sozialdemokratie hat sich immer bemüht, bei den Vorlagen zur militärischen Landesverteidigung einen Konsens zu finden, und sie hat konstruktiv mitgearbeitet. So war es auch im letzten Ausschuss. Dort wurden die Meinungen ausgetauscht, und es wurde klargelegt, dass wir sehr vieles für vernünftig halten. Es wurde aber auch dargestellt, wo es Probleme gibt.

Daher ärgert es mich – ich ärgere mich persönlich über mich –, dass ich so naiv war, als ich heute gehört habe, dass ein Abänderungsantrag eingebracht wird, zu glauben, dass dieser Abänderungsantrag beinhaltet, dass der Art. 7 gestrichen wird, um einen gemeinsamen Beschluss für dieses Reorganisationsgesetz zu erwirken. – Aber weit gefehlt, es kommt das Gegenteil! So bildet sich eine Vorgangsweise ab, und dies fügt sich zu einem Ganzen zusammen.

Warum ist es eigentlich keine Regierungsvorlage? – So gewaltig ist dieser Teil ja auch nicht, dass das Bundesministerium nicht in der Lage wäre, dies als Regierungsvorlage einzubringen. Begründung: Man erspart sich die Begutachtung, man gewinnt vielleicht Zeit. Man hat dies also durch einen Antrag der beiden Abgeordneten eingebracht, und dort sind laut Antragsteller, Kollegem Jung, die "Kleinigkeiten" drinnen: Mit solchen Kleinigkeiten werden wir doch nicht den Herrn Minister belästigen! (Abg. Jung: Aber Sie hätten es lesen können!)

Dann kommt es: Nach Ausschaltung der Begutachtung kommt um 22 Uhr der Abänderungsantrag – aber nicht zum Suchen der Einstimmigkeit, sondern zur Verschärfung des Konfliktes! Kollege Jung, Sie hätten durchaus die Möglichkeit gehabt, dieses Militärbefugnisgesetz, von dem Sie ganz genau gewusst haben, dass es sich hier reibt, herauszunehmen und es in einem eigenen Punkt zu behandeln, um hier für eine breite Zustimmung zu sorgen. Sie haben es nicht getan! Sie sind der Ansicht, Sie brauchen sämtliche Kompetenzen, die der Innenminister hat, auch in der Landesverteidigung. (Abg. Jung: Dann lesen Sie es!) Ich weiß nicht, was Sie sich hier aufbauen wollen.

Herr Kollege Jung! Erzählen Sie uns nie wieder etwas davon, dass Sie bei Ihren Vorlagen einen breiten Konsens suchen! (Beifall bei der SPÖ.)

22.34

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Frieser. – Bitte.

22.35

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verwaltungsreform durch Straffung der Organisation, Verwal


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite