Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 49

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Mit Ihrem Modell gehen Sie in Wirklichkeit zurück zum Rotationsmodell der sechziger Jahre. Weder in der Schweiz noch in der Europäischen Union folgt man diesem Modell. Daher glaube ich, dass ein anderer Weg der richtigere wäre: ordentliche Arbeitsverhältnisse auch für Saisonarbeitskräfte, und nicht das unter der Kuratel der Eigentümerschaft stehende Arbeitsrecht, das Sie sich hier vorstellen. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesminister Dr. Bartenstein: Niederlassungsrecht!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen klare Verhältnisse, Herr Bundesminister, und nicht jene Regelungen, die Sie selbst hier ... (Abg. Ing. Westenthaler: Warum haben Sie es in den vergangenen Jahren zugelassen?) – Ändern wir das Gesetz in richtiger Weise (Abg. Ing. Westenthaler: Das machen wir heute!), aber nicht in der Richtung, dass Sie sagen, die Saisonarbeitslosigkeit steigt. Sie sagen, die Saisonarbeitslosigkeit steigt. Ihre Alternative ist: Saisonarbeitskräfte für alle Branchen und nicht Einschränkung. Sie erhöhen die Destabilisierung des Arbeitsmarktes und nicht die Sicherheit, Herr Abgeordneter Westenthaler! (Beifall bei der SPÖ.)

Es geht in diesem Zusammenhang auch noch weiter: Unter dem Titel "Joint Venture" wird eine Neuregelung für ausländische Arbeitskräfte in unserem Lande zur Ausbildung vorgeschlagen. Viele von Ihnen kennen wahrscheinlich das Beispiel von der Henne und dem Schwein, wenn man das Joint-Venture-Wesen beschreiben möchte.

Eine Henne kommt zum Schwein und sagt: Machen wir ein Joint Venture! Das Schwein fragt: Was heißt denn das für mich? Darauf sagt die Henne: Ich bringe das Ei ein, und du den Schinken. Da meint das Schwein: Dann bin ich ja tot! Darauf sagt die Henne: Das ist das Wesen eines Joint Ventures. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Die Realität, die Sie haben wollen, schafft echte Betroffenheit, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist kein echtes Joint Venture im positiven Sinn. (Beifall bei der SPÖ.)

Was ist Ihr Vorschlag? – Ein ausländischer Arbeitgeber schließt mit einem österreichischen Arbeitgeber einen Joint-Venture-Vertrag zur Ausländerausbildung in Österreich ab. Sechs Monate hat er dafür Zeit. Was muss er erbringen? – Es muss ein ausländischer Arbeitgeber vorhanden sein, aber ob es den tatsächlich gibt oder ob das ein Österreicher ist, der eine ausländische Firma gründet, das ist schon wieder eine Frage, die das AMS auf Grund der Gegebenheiten, die Sie auch in diesem Gesetz vorsehen, nicht überprüfen kann.

Der zweite Punkt, der hier vorgesehen ist, ist: Es muss ein Schulungsprogramm vorgelegt werden – ein Schulungsprogramm, das das AMS zu überprüfen hat. Darin steht dann zum Beispiel: 10 Stunden Theorie und 40 Stunden praktische Ausbildung am Fahrzeug. 24-Stunden-Fahrer, die in einem entsprechenden Volontärverhältnis tätig sind, haben wir ja erst vor kurzem kennen gelernt. Das ist dann die Praxis, die Sie per Gesetz festschreiben.

Der ausländische Arbeitgeber muss ein Schulungsprogramm mit dem österreichischen Arbeitgeber abschließen. Sechs Monate sind dafür vorgesehen. Es gibt keinen Hinweis darauf, was das Schulungsprogramm beinhalten muss, und keinen Hinweis, wie das überprüfbar ist. Es wird nur in den Erläuternden Bemerkungen festgehalten, dass vom Bundesminister eine entsprechende Rahmenregelung irgendwo vorbereitet werde. Das ist aber kein Verfahrensweg, der da vorgezeigt wird. Es wird davon ausgegangen, dass sich das schon irgendwie regeln wird. – Es gibt keinen Hinweis auf das Arbeits- und Vertragsrecht und keinen Hinweis auf die Entlohnung.

Wenn Sie in diesen Novellen zu dem Ausländerbeschäftigungsgesetz auch schreiben, dass die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten sind und damit den Kollektivvertrag meinen, dann vergessen Sie dabei, dass es in der Praxis auch Überzahlungen von Kollektivverträgen gibt, die dann durch Ihre Regelung quasi abgeschafft werden, sodass in Wirklichkeit eine Reduzierung auf den Kollektivvertragslohn stattfindet.

All das sind kleine Puzzleteile in Bezug auf das Ziel, das Sie im Zusammenhang mit der Novelle zum Fremdengesetz, Asylgesetz und Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgesehen haben. Daher bin ich überzeugt davon, dass unsere Bemerkung zu Recht besteht. Das, was Sie hier vor


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