Herr Präsident Verzetnitsch hat es für notwendig befunden, hier mit falschen Zahlen zu operieren, und hat von 52 000 Beschäftigungsbewilligungen für Saisonniers im Laufe des Jahres 2001 gesprochen. Richtig ist, die Kontingente sind für insgesamt 25 211 Beschäftigte ausgesprochen worden. Er meint vermutlich, dass es für eine Kontingentgenehmigung mehrere Bewilligungen geben kann. Das kann schon sein, aber die seriöse Zahl ist 25 211.
Außerdem hat er in Zweifel gezogen, dass im Jahresdurchschnitt gewichtet 7 743 Saisonniers in Österreich tatsächlich beschäftigt waren, und hat eine AMS-Zahl herangezogen: 9 300 wären es pro Monat gewesen.
Das ist eben genau der Unterschied, Herr Präsident Verzetnitsch – vielleicht kann man ihm das ausrichten –: Wir beziehen uns auf diejenigen Saisonniers, die tatsächlich in Österreich waren und hier beschäftigt gewesen sind. Er bezieht sich auf eher fiktive Beschäftigungsbewilligungen seitens des AMS, aber das ist eine theoretische Zahl, die die Österreicher nicht wirklich interessiert und auch nicht wirklich betrifft.
Weil, wenn der Präsident des ÖGB und auch des Europäischen Gewerkschaftsbundes hier das Wort ergreift, solche Worte schon von Gewicht sind, frage ich mich schon eines: Wo bleibt denn in all dieser Diskussion die Verantwortung der Arbeitnehmerseite, der Sozialpartnerschaft, wenn es um Bereiche geht, in denen das AMS absolut federführend ist und wo nichts geschieht, ohne dass dort die Arbeitnehmervertretung, sprich die Arbeiterkammer und der ÖGB, mitredet? – Es geschieht im Bereich der Anforderungen von Saisonnier-Kontingenten aus den AMS-Landesgeschäftsstellen nichts, wovon nicht ÖGB und AK zumindest informiert wären und was sie im Regelfall nicht auch mittragen. Es geschieht insgesamt im Bereich des AMS nichts, ohne dass sich die Arbeitnehmerkurie entsprechend einbringen kann.
Das geht nicht, dass man auf der einen Seite sozialpartnerschaftlich den Hut der Verantwortung im Bereich des AMS aufhat und diese wahrnimmt, aber auf der anderen Seite hier als Abgeordneter im Hohen Haus etwas ganz anderes sagt und von dieser Verantwortung nichts mehr wissen will! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Verantwortung ist unteilbar! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Besonders überrascht war ich, dass Herr Präsident Verzetnitsch heute sogar zu Witzen gegriffen hat – aus meiner Sicht war das nicht ganz passend –, um meine Joint Venture-Regelung zu kritisieren, was mich umso mehr überrascht, als diese Regelung für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern im Rahmen von Joint Ventures schärfer ist, was die Kontrollen anbelangt, als die jetzt bereits bestehende Regelung in § 3 Abs. 5 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes hinsichtlich Volontäre.
Was ist geltender Rechtsbestand? – Dass das AMS die Anzeigebestätigung für die Tätigkeit solcher Volontäre in Österreich – und so läuft das bisher – innerhalb von zwei Wochen auszustellen hat. Wenn diese aber nicht ausgestellt wird, kann die Tätigkeit trotzdem aufgenommen werden. Das heißt, eine Kontrolle ist nicht möglich.
Im Rahmen von Joint Ventures wird es künftig so sein, dass es ohne Anzeigebestätigung keine Einschulung dieser ausländischen Arbeitnehmer geben darf. Es sind hier saftige Strafdrohungen von 1 000 bis 5 000 € im Gesetz normiert.
Herr Präsident Verzetnitsch! Ich bitte Sie, schon zu berücksichtigen, dass wir hier die notwendigen Rahmenbedingungen gesetzt haben, um sicherzustellen, dass Leute aus dem Ausland wirklich nur zu Einschulungszwecken in – im Regelfall – die österreichischen Headquarters kommen.
Worum geht es denn? – Es geht darum, dass österreichische Unternehmen in den Beitrittskandidatenländern Mittel- und Osteuropas große Investitionen tätigen, zum Beispiel im Bankenbereich Sparkassen mit Hunderten, Tausenden Mitarbeitern übernehmen und dann Zug um Zug innerhalb von ein oder zwei Jahren ihre Mitarbeiter aus Tschechien, aus der Slowakei bei uns einschulen wollen. Das wird in Zukunft im Rahmen dieser Joint Venture-Regelung möglich sein – nicht mehr und nicht weniger.