Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 102

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Frau Kollegin Parfuss, Sie waren ja dabei: Die Praktiker unter den Experten waren alle für ein Vermummungsverbot. (Abg. Parnigoni: Das ist ein Blödsinn! Das stimmt überhaupt nicht!) Darum habe ich gerade gesagt: Das, was Sie von der SPÖ verlangen, steht doch genau im Gesetz drinnen, eben in dieser abgeänderten Form, und daher könnten Sie wirklich zustimmen! Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie das nicht tun!

Die Frage, mit der wir uns zu befassen hatten: Warum ist es überhaupt erforderlich, dass wir uns heute mit dieser Materie, mit einem Vermummungsverbot auseinander setzen müssen? – Der Grund ist – das ist ja heute schon öfters erwähnt worden –, dass immer öfter gewaltbereite Gruppen von Chaoten unter den Demonstranten, die vermummt und somit anonym friedliche Demonstrationen stören, friedliche Demo-Teilnehmer und Polizisten verletzen und so Eskalationen hervorrufen. Deshalb gab es ja auch den Ruf der Bevölkerung und der Exekutive nach Maßnahmen dagegen und nach einer gesetzlichen Möglichkeit zum Einschreiten.

Frage zwei, die sich in diesem Zusammenhang stellt: Wie können wir friedlich agierende Demonstranten und die zur Sicherung der Demonstrationen abkommandierten Sicherheitskräfte besser vor gewaltbereiten Berufsrandalierern schützen?

Frage drei: Wie können wir bei Demonstrationen gewaltbereiten Chaoten den Wind aus den Segeln nehmen?

Die Antwort darauf ist das heute zu beschließende Gesetz. Mit dieser Gesetzesänderung bekommt die Exekutive das Recht, im Vorfeld von Demonstrationen Personen Gegenstände abzunehmen, die gezielt zur Vermummung oder zur Gewaltanwendung gegen Personen oder Sachen eingesetzt werden können. Ziegel oder Pflastersteine haben bei friedlichen Demonstrationen nichts verloren!

Auf Grund der österreichischen Gesetzgebung – das habe ich bereits im Ausschuss gesagt – ist es gänzlich unbegründet, dass man zu einer Demonstration geht und sich dort vermummt. Eine solche Vermummung stellt doch geradezu eine Keimzelle für Gewalt dar. Solchen Gewalttendenzen müssen wir entschieden entgegentreten.

Meiner Überzeugung nach ist es aber auch sehr wichtig, dass durch diese Gesetzesänderung vorgesehen ist, dass die Sicherheitskräfte erst dann gegen vermummte Demonstranten vorgehen müssen, wenn die öffentliche Ordnung, Ruhe und Sicherheit gestört wird. – Das ist doch auch eine Forderung von Ihnen, Frau Kollegin Parfuss, die in diesem Gesetz entsprechend verankert ist.

Durch diese Gesetzesänderung wird ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gesetzt, und ich bedanke mich daher bei allen, die an dieser Gesetzesfindung mitgewirkt haben. Ich halte es auch für wichtig und richtig, jene Erfahrungswerte, die dazu im Ausland gesammelt wurden, in dieser Gesetzesmaterie hier in unserem Lande mit zu berücksichtigen.

Wenn, meine Damen und Herren, die Oppositionsparteien diesem Vermummungsverbot nicht zustimmen, entziehen sie sich jeden Rechts, als polizei- und gendarmeriefreundlich aufzutreten, haben sie doch nicht gewaltbereite Chaoten zu vertreten, sondern vor allem unseren Rechtsstaat und somit die friedlichen Demonstranten sowie die Exekutive.

Ich verstehe überhaupt nicht, warum die Fraktion der Grünen ausgezogen ist; Kollege Van der Bellen hätte gerade beim Versammlungsgesetz die Möglichkeit gehabt, auch auf die "Causa Stadler" hier einzugehen. – Dieser Auszug ist also rein eine Aktion der Grünen – und sonst nichts!

Abschließend: Im Gefolge dieser Demonstration am 8. Mai, nach der Demonstranten durch die Kärntner Straße gezogen sind und Nazi-Parolen gerufen haben, hat es eine Anzeige gegeben  – von der Staatsanwaltschaft wurde diese Sache jedoch eingestellt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.13


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