Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 107

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42 Demonstranten wurden nach Auflösung der Opernballdemonstration von der Polizei festgenommen. Der harte Kern der Vermummten griff mit Steinen, Farbbeuteln, Flaschen und Latten die Beamten an. Mit selbstgebastelten Metallkrallen, die Chaoten mit Steinschleudern auf die Uniformierten abfeuerten, und brennenden Müllcontainern wollten sie die Auflösung der Opernballdemo verhindern. – Zitatende.

Das stammt aus einem Bericht aus dem Februar des vergangenen Jahres, meine Damen und Herren, und er schildert die Realität auf unseren Straßen. Beschwichtigungsversuche von Ihnen von der SPÖ in Bezug auf die heute zu ändernden Gesetzesmaterien sind deshalb vollkommen fehl am Platz!

Meine Damen und Herren! Dass die Grünen heute an dieser Debatte nicht teilnehmen, wundert mich nicht, weil im Rahmen dieser Demonstrationen immer wieder grüne Nationalräte zu finden sind: Petrovic, Öllinger und wie sie alle heißen. Aber dass sich auch die SPÖ weigert, hier diese notwendigen Maßnahmen zum Schutze der Beamten und zum Schutze der Öffentlichkeit zu setzen, wundert mich schon, meine Damen und Herren!

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass Personen, welche die Feststellung ihrer Identität durch Vermummung erschwert haben, in besonderem Ausmaß durch Gewalttätigkeiten bei Demonstrationen aufgefallen sind. Dadurch wurde die Notwendigkeit der Einführung eines Vermummungsverbotes deutlich gemacht. Durch die Teilnahme von Vermummten an Versammlungen haben diese Personen das verfassungsrechtlich gewährleistete Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eklatant missbraucht. Das sollte auch Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, in Ihrer Argumentation einmal berücksichtigen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist nicht so – wie von Ihnen behauptet wurde –, dass nunmehr jeder Vermummte a priori als Straffälliger gilt. Auch nach der neu einzuführenden Gesetzeslage hat die Exekutive nach wie vor die Möglichkeit, die Auflösung einer Versammlung vorzunehmen und damit das gelindere Mittel einzusetzen sowie, wenn die Vermeidung einer Eskalation möglich ist, auch schrittweise vorzugehen. Aber die Experten haben im Hearing eindeutig klargelegt, dass sie eine prinzipielle gesetzliche Regelung für das Vermummungsverbot brauchen, weil es während der Versammlung auf Grund des Tumults, der dort herrscht, völlig unmöglich ist, eine rechtliche Lage herzustellen.

Meine Damen und Herren! Wir haben also mit dem heute zu beschließenden Antrag eine klare Regelung, die hinkünftig sicherstellt, dass auch das Demonstrationsrecht in unserer Republik wieder friedlich genutzt werden kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.30

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Egghart. – Bitte.

14.31

Abgeordneter Robert Egghart (Freiheitliche): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Bundesminister! Über das Vermummungsverbot ist heute schon sehr viel gesprochen worden, vor allem sehr viel Emotionelles. Ich möchte noch ein bisschen auf die internationale Bühne schauen, um festzustellen, wo es vergleichbare Strafen und vergleichbare Vorgänge gibt.

Wenn wir zum Beispiel nach Deutschland schauen, sehen wir, dass es dort ähnlich ist. Wenn bei Demonstrationen Schusswaffen oder ähnliche Dinge im Zusammenhang mit Vermummung mitgeführt werden, werden auch dort Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr und Geldstrafen verhängt. Dieses Vermummungsverbot wurde schon vor einigen Jahren beschlossen.

Eine ähnliche Regelung gibt es in Dänemark, diese wurde unter einer sozialdemokratischen Regierung eingeführt. Auch dort gibt es, wenn Vermummung und Bewaffnung zusammen vorkommen, Strafen von bis zu sechs Monaten beziehungsweise im erschwerten Fall von einem Jahr.


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