Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 109

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist genügend unterstützt, steht in ausreichendem sachlichem Zusammenhang und damit auch mit zur weiteren Verhandlung beziehungsweise in weiterer Folge zur Abstimmung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reindl. – Bitte.

14.36

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Über das Vermummungsverbot ist schon ziemlich alles gesagt worden. Daher befasse ich mich mit dem Tagesordnungspunkt 5.

Meine Damen und Herren! Dass die Grünen nicht gerade die Freunde der Exekutive sind, ist allseits bekannt. Das dokumentieren sie auch heute wieder, indem bei dieser Debatte kein Einziger der grünen Abgeordneten anwesend ist. (Abg. Schwarzenberger: Sie haben es vorgezogen, die Geschäftsordnung zu lernen! – Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm. ) Einen weiteren Beweis für diese Tatsache liefern sie heute mit einem Entschließungsantrag. Sie fordern nämlich in einem Entschließungsantrag Folgendes:

"Die Bediensteten der Wachkörper sollen gut sichtbare Namensschilder oder zumindest Dienstnummern tragen."

Meine Damen und Herren! Das sind die Vorstellungen der Grünen: Auf der einen Seite vermummte, anonyme, gewaltbereite Demonstranten und auf der anderen Seite Exekutivbedienstete mit riesengroßen Namensschildern oder Dienstnummern, vielleicht sogar noch mit der privaten Wohnanschrift oder mit der privaten Telefonnummer, damit diese Exekutivbediensteten auch noch privat belästigt werden können.

Meine Damen und Herren von den Grünen! Als Exekutivbeamter bitte ich Sie, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen. Es gibt eine gültige Richtlinienverordnung für das Einschreiten der Organe des Öffentlichen Sicherheitsdienstes. Das heißt, wenn sich jemand ungerecht behandelt fühlt, wird dieser Person eine Visitenkarte mit der Dienstnummer, mit der Telefonnummer der Dienststelle und mit der Bezeichnung der Dienststelle ausgefolgt. Selbstverständlich wird diesen Beschwerden nachgegangen, und sollte sich herausstellen, dass sich das Exekutivorgan unkorrekt benommen hat, wird es auch disziplinär zur Verantwortung gezogen werden. Wir von der Sicherheitsexekutive finden mit der derzeit geltenden Regelung voll und ganz das Auslangen.

Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich zum Vermummungsverbot aus der Sicht der Sicherheitsexekutive eines sagen: Auch in Zukunft wird niemand daran gehindert sein, sein Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit und sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Für gewaltbereite, vermummte Chaoten aber muss und wird es heißen: Maske ab! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.38

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. – Bitte.

14.38

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es ist bemerkenswert, wie Gewaltbekämpfung bei der SPÖ gesehen wird. Bei Fußballspielen zum Beispiel verlangt man strengste Vorkehrungen. Herr Rapid-Präsident Edlinger ist momentan nicht da. (Abg. Edlinger  – aus der letzten Sitzreihe –: O ja!)  – Entschuldigung; jawohl, er ist hier!

Videoüberwachungen werden vorgenommen, keine Gegenstände dürfen mitgenommen werden, Platzverbote werden ausgesprochen, strengste Kontrollen werden durchgeführt, und es gibt sehr hohe Strafen für Veranstalter, wenn es zu gewalttätigen Ausschreitungen kommt. – So weit, so gut. Wir sind durchaus dafür, dass es dieses Korsett gibt. Es ist vor allem gegen die


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