Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 126

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Der Entschließungsantrag, den wir heute einbringen, der ja auch auf Ihre Initiative zurückgeht und zu dem wir uns bekennen, ist auch nichts Neues. Er umfasst genau jene Punkte, die wir bereits vor zwei Jahren, ebenfalls im Verkehrsausschuss, zu diesem Thema gefasst haben, meine Damen und Herren. Also unsere konsequente Linie hat sich durchgesetzt, und ich bin froh darüber.

Ich möchte auch klarstellen, wie das funktioniert, weil es hier immer wieder Falschmeldungen gegeben hat, meine Damen und Herren. Der Exekutivbeamte stellt bei einer Verkehrskontrolle fest, dass hier offensichtlich eine Fahrbeeinträchtigung besteht. Dann wird der Betroffene deshalb dem Amtsarzt zugeführt. Der Amtsarzt stellt jetzt auf Grund einer klinischen Untersuchung fest – auch was das ist, steht im Wesentlichen in der Straßenverkehrsordnung –, ob nun Drogenbeeinträchtigung vorliegt. Wenn er dies feststellt, kommt es zum Bluttest. Dieser wird dann im Labor untersucht. Da wird dann praktisch mit hundertprozentiger Sicherheit festgestellt, welche Drogen im Blut sind, welche Suchtmittel im Blut sind, in welcher Konzentration, was dann auch zurückgeführt werden kann auf den Grad der Beeinträchtigung.

Meine Damen und Herren! Es ist dies eine wichtige Maßnahme, eine Maßnahme, mit der wir keineswegs Vorreiter in Europa sind, denn in vielen anderen Staaten existieren bereits viel strengere Strafbestimmungen in diesem Zusammenhang. Aber eines ist klar: Es ist eine wichtige Entscheidung, ein wichtiger Beschluss des Nationalrates, den wir heute fassen.

Es ist in diesem Zusammenhang immer auch gesagt worden, es gebe ja das Selbstbelastungsverbot. Es dürfe ja gar niemand gezwungen werden, sich zum Beispiel Blut abnehmen zu lassen, denn er könnte sich damit selbst belasten, nämlich damit, dass er Drogen genommen hat. – Dann müssten wir den Alkomaten auch wieder abschaffen, denn auch wenn ich da hineinblase, kann ich mich selbst belasten, wenn ich zum Beispiel mehr als 0,5 Promille habe. Aber auch hier gilt, meine Damen und Herren: Die Sicherheit, die Sicherheit der Bürger vor Betrunkenen, Eingerauchten und von Drogen Umnebelten ist ein höheres Gut als das Selbstbelastungsverbot. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. – Bitte.

15.47

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bin sehr froh darüber, dass dieser Antrag noch vor der Sommerpause zustande gekommen ist, nachdem er fast schon eine unendliche Geschichte ist. Es hat zahlreiche Vorstöße unserer Fraktion gegeben – da waren wir noch in der Opposition –, dann einen ersten Vorstoß in der Regierungskonstellation – der wurde abgelehnt –, und jetzt endlich gibt es eine Dreiparteienregelung. Noch schöner wäre es gewesen, wenn man hier eine Vierparteienregelung zusammengebracht hätte, aber da hatten wir einige fundamentale Auffassungsunterschiede mit den Grünen. Aber sei’s drum!

Wichtig ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es vor dem Sommer, vor Beginn der großen Reisewelle, wo der Individualverkehr enorm ansteigt, ein höheres Maß an Verkehrssicherheit gibt. Und das wurde mit diesem Antrag Gott sei Dank erreicht. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte aber auch festhalten, dass das Unter-Strafe-Stellen von Drogenlenkern Teil eines groß angelegten Verkehrssicherheitspaketes ist, das drei Schienen umfasst: Wir haben ein großes, meines Erachtens leider viel zu wenig beachtetes Sicherheitspaket schon vor einiger Zeit hier verabschiedet, nämlich das bauliche Sicherheitspaket, das die Tunnelanlagen, die "Section Control" betrifft, die erhöhte Verkehrssicherheit im Bereich der Bundesstraßen und so weiter. Wir haben jetzt in weiterer Folge in wenigen Minuten die Problematik einer verbesserten Führerscheinausbildung zu diskutieren. Wir werden auch das lösen, und zwar im Anschluss daran. Und was wir jetzt diskutieren, ist eigentlich Teil drei: Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Zurückdrängen der Gefahren, die von Drogenlenkern ausgehen.


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